Erstellt am 15.06.2009 um 15:59 Uhr von DonJohnson
@Maggoo
"Nach § 9 Abs 3 ASiG hat der BR ein MBR bei der Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Unstrittig ist, dass der BR ein Zustimmungsverweigerungsrecht hat; strittig ist, ob ihm darüber hinaus auch ein Initiativrecht zusteht (nach der wohl überwiegenden Meinung der Literatur ist dies zu bejahen).
Kommt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und BR nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle.
Da mit der vorgenannten Maßnahme gleichzeitig eine Einstellun Versetzung oder Kündigung verbunden sein kann, kommen auch die Rechte des BR nach §§ 99ff BetrVG zum Zuge. (vgl. auch BAG v 24.3.1988 DB 1989, 227)"
Quelle: Christian Schoof Betriebsratspraxis A bis Z Thema Betriebsärzte
Erstellt am 16.06.2009 um 09:16 Uhr von pitsieben
Hallo Maggoo,
seid Ihr sicher, dass in diesen Schrank die Krankenakten aufbewahrt werden oder nur allgemeine Akten der Betriebsärztin?
Ist geprüft worden, wer einen Schlüssel für den Schrank hat?