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Betriebsarzt und Datenschutz - Was hat der BR für rechtliche Möglichkeiten?

M
Maggoo
Feb 2019 bearbeitet

Unsere externe Betriebsärztin hat über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren die Krankendaten der Mitarbeiter im Schrank der Personalabteilung eingeschlossen. Dadurch wäre es möglich von Seiten der PA diese Daten einzusehen. Für uns als BR bedeutet dies einen schweren Vertrauensmissbrauch zum einen für den BR und auch gegenüber der Belegschaft. Wir als BR wollen diese Betriebsärztin nun nicht mehr da jegliches Vertrauen dahin ist. Kann der BR diese Ärztin abbestellen? Was hat der BR für rechtliche Möglichkeiten? Unser Datenschutzbeauftragter wurde informiert und teilt uns auch mit, dass dem Arbeitgeber ausgeschlossen werden muss, dass Zugriff auf die Patientenkartei möglich ist.

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

15.06.2009 um 17:59 Uhr

@Maggoo "Nach § 9 Abs 3 ASiG hat der BR ein MBR bei der Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Unstrittig ist, dass der BR ein Zustimmungsverweigerungsrecht hat; strittig ist, ob ihm darüber hinaus auch ein Initiativrecht zusteht (nach der wohl überwiegenden Meinung der Literatur ist dies zu bejahen). Kommt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und BR nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Da mit der vorgenannten Maßnahme gleichzeitig eine Einstellun Versetzung oder Kündigung verbunden sein kann, kommen auch die Rechte des BR nach §§ 99ff BetrVG zum Zuge. (vgl. auch BAG v 24.3.1988 DB 1989, 227)" Quelle: Christian Schoof Betriebsratspraxis A bis Z Thema Betriebsärzte

P
pitsieben

16.06.2009 um 11:16 Uhr

Hallo Maggoo, seid Ihr sicher, dass in diesen Schrank die Krankenakten aufbewahrt werden oder nur allgemeine Akten der Betriebsärztin? Ist geprüft worden, wer einen Schlüssel für den Schrank hat?

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