Datenschutz - Email Aushängen
Hallo Leutz,
wir Arbeiten in einem Hitze Betrieb, aktuell 43 Grad aufwärts. Hatte dem AG ne Mail geschrieben mit der bitte das im Anhang befindliche Angebot zu bestellen.
Der AG schrieb dem BR zurück das die AN bei diesen Temp kein Wasser aus Galonen brauchen, sondern Sie sollen Kranewasser Trinken.
Kann jetzt hier leider keine genaue Details schreiben! Aber dürfte der BR solch eine Email der GL an das schwarze Brett hängen?
Wenn ja, die Namen der Personen sind ja zu Schwärzen genauso wie die Email Adressen !?!
Habt Ihr Tipps? Kann ja wohl nicht sein das die im Büro 3 Sorten Wasser haben und der Rest Kranewasser kippen muss.
Merci
Marcus
Community-Antworten (5)
02.07.2015 um 01:30 Uhr
Das Aushängen irgendwelcher Briefe ist häufig etwas touchy.
Warum macht Ihr nicht einfach eine Veröffentlichung wo die Antwort zitiert wird?
02.07.2015 um 06:43 Uhr
Hi,
ja da dran dachte ich auch, ist wohl die bessere Variante.
02.07.2015 um 16:46 Uhr
schön und gut, und das hilft der Belegschaft ja ungemein...
ich kann auch nciht verstehen, dass es immer und immer wieder im Sommer zu solchen Freds kommt... der Sommer kommt ja ganz plötzlich - und man weiß nie ob überhaupt...
Mal ehrlich... warum seid ihr das Thema nicht viel früher angegangen?
Was sagen die GfB bezüglich dieser Klimatischen Bedingungen... Was sagen eventuelle AWE und ASR dazu?
Habt ihr kein GMS? Wenn nein, warum nciht?
Und zur schnellen Hilfe... warum machen die AN das mit? Ich hätte mit Sicherheit Kreislaufprobleme und würde zum Arzt gehen...
02.07.2015 um 21:58 Uhr
Ein Jurist würde sich vielleicht so Ausdrücken:
Die Veröffentlichung von E-Mails mit geschäftlichen Inhalten ist nur zulässig, wenn ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt.
03.07.2015 um 01:03 Uhr
Sorry, aber welches "Geheimhaltungsinteresse"?
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