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Datenschutz beim email-account

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wissewolle
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Abteilung ist es usus, daß alle MA ihren email-account gegenseitig freischalten zum Lesen, damit im Abwesenheitsfall jederzeit ein/e KollegeIn die mails lesen kann und somit die Vertretung ausüben kann. Dies ist für die alltägliche Arbeit des Einkaufs durchaus richtig u. wichtig. Was sagt der Datenschutz im Falle eines BR dazu? Meine mails können also jederzeit von Kollegen eingesehen werden bevor ich sie in den entsprechend geschützen BR-Ordner verschieben kann. Ist es generell zulässig, einen persönlichen email-account freizuschalten?

Danke schon jetzt für Eure guten Tipps, wie man dies elegant lösen kann.

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Community-Antworten (9)

D
DonJohnson

31.03.2008 um 23:06 Uhr

Nee, nicht nur was der BR oder das BRM dazu sagt... Was sagt der Datenschutzbeauftragte dazu? Der ist doch erstmal Ansprechpartner hierfür! Der hat auch dafür zu sorgen, dass alles was Datenschutz angeht in den richtigen Bahnen verläuft, oder?

P
paula

31.03.2008 um 23:23 Uhr

hier stecken ja mehr als ein Probleme drin:

  1. Dürft Ihr das Mailsystem auch privat nutzen? Dann erscheint mir die Freischaltung für einen Kollegen nur zulässig zu sein, wenn sie freiwillig durch den MA erfolgt oder sichergestellt wird das Privatmails nicht gelesen werden können. Ggf. greift auch ein MBR nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG. Wenn es sich aber um ein reines Arbeitsmittel handelt so kann der Arbeitgeber hier sogar die Anweisung geben, dass das Postfach für Kollegen freizuschalten ist

  2. Wenn Du hier BR-Mails bekommst, kommt eine solche Anweisung natürlich nicht in Frage. Hier sollte der BR auch sofort einschreiten. Das hat auch mit Datenschutz nichts zu tun. Normalerweise erhalten BRM einfach einen 2. Account.

K
Kölner

31.03.2008 um 23:29 Uhr

@paula Du denkst an das TKG im Zusammenspiel mit dem BDSG?

P
paula

31.03.2008 um 23:39 Uhr

@kölner

ich denke an alles :-)

siehst Du es anders?

K
Kölner

31.03.2008 um 23:41 Uhr

@paula Ne, im Prinzip nicht. Die Frage wird sein, was für eine Vereinbarung zwischen AG und dem einzelnen AN besteht - wenn überhaupt.

P
paula

31.03.2008 um 23:46 Uhr

@kölner

interessant... Ich sitze hier leider wie jeden Abend ohne Gesetz und Kommentar... Das schaue ich morgen doch glatt noch mal an. Leider gibt es aus der Ecke ja noch kaum Rechtsprechung ...

P
packer

01.04.2008 um 12:58 Uhr

hey kollegenInnen,

verschwinden eure antworten auch öfter beim abschicken? hab zum dritten mal was ins nirvana geschrieben...

W
Waschbär

01.04.2008 um 13:12 Uhr

@ wissewolle, du gibst doch selber die Antwort "persönlicher "..... Also schliesst sich automatisch ein Kollektiver zugriff aus !

Lesen der E -s ist ja nur Lesen,aber was ist wenn einer deiner kollegen mal was Schreibt in deinem Namen und ein Schuldiger gesucht wird ?? Dann bist du im Ranging ganz oben weil ist dein Persönlicher !

ggf. solltest du dir mal das Thema "Abwesenheits Agend" des E-Mail Prg durch lesen, dann könntest du ggf auch alternativen sehen zu dem was du da "Persönlich" nennst !!!!

W
wissewolle

02.04.2008 um 23:22 Uhr

Ich danke Euch allen ( von D-W) für die Antworten! Werde mal unseren Datenschutzbeauftragten auf das Thema ansetzen.

Waschbär, es geht eigentlich besonders um vertrauliche Mitteilungen an den BR von MA, die Abtlg.-Kollegen ja nicht unbedingt auch wissen müssen.

Einen schönen Abend noch allerseits!

Gruß von Wissewolle

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