In unserer Firma wird von BAT auf TVÖD umgestellt. (ca 300 Mitarbeiter)
Der Betriebsratsvorsitzende hilft persönlich bei der Eingabe der Lohnabrechnung - OHNE die Zustimmung der Mitarbeiter -
Dies führt zu Unwillen bei den Mitarbeitern und Beschwerden an den Betriebsrat.
Der Betriebsratsvorsitzende verweist auf das TVÖD Recht, in dem steht, dass der Betriebsrat JEDE Überleitung sehen darf.