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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überleitung vom BAT in den TVöD?

L
Lotus
Okt 2021 bearbeitet

Überleitung vom BAT zum TVöD

Guten Abend,

das unser AG jetzt den TVöD übernehmen will habe ich schon mal ins Forum gestellt.
Nun haben wir festgestellt, dass es unterschiedliche Formulierungen in den Arbeitsverträgen der MitarbeiterInnen gibt, d.h. für die eine Gruppe kommt die dynamische Verweisung zur Anwendung, für die andere die statische. Der AG möchte das Leistungsentgelt §18 TVöD streichen und erwartet vom BR , dass er das mitträgt. Dies tun wir nicht und haben die Forderung an den AG dass der TVöD für die gesamte Belegschaft voll zur Anwendung kommt. Er weigert sich und droht: nur die MA mit der dynamischen Verweisung überzuleiten, die anderen bleiben im BAT und für die Entgeltgrppe in der gGmbH werden Lohnabsenkungen vereinbart > mehr als 10% unter dem TVöD.

Wir haben keine Worte mehr, vorallem erwirtschaften die MA das Leistungsentgelt nach dem TVöD selbst. Wir sind eine Pflegeeinrichtung. Gruß Lotus

13.769029

Community-Antworten (29)

H
Heinz

04.05.2007 um 21:29 Uhr

Hallo Lotus, das klingt alles ziemlich Sch.....Schaltet einen RA ein, der Euch berät, wie Ihr am Besten verfahren solltet.

L
Lotus

04.05.2007 um 22:38 Uhr

Hallo Heinz,

klar ist es Sch...., aber ich wüßte gerne ob es ähnliche Aktionen von AG gibt und welche Wege beschritten wurden.

J
JoK

05.05.2007 um 00:01 Uhr

Hallo Lotus, Du schriebst:

Guten Abend, das unser AG jetzt den TVöD übernehmen will habe ich schon mal ins Forum gestellt.

Glaubt Euer AG auch, dass es den Begriff "ein bisschen schwanger" gibt?

Ih wuerde jetzt mal aus dem von Dir geschilderten Sachverhalt schliessen, dass es hier irgendwie darum geht, dass die Vorschriften des BAT (das waren gut) oder die Vorschriften des TVOeD gelten (damit muss man leider leben). Wie sollte, wenn einer der Tarifvertraege gelten sollte, es etwas dazwischen geben?

Das Budget fuer das Leistungsentgelt nach § 18 TVOeD wird aus Einkommensverzichten und "abschmelzenden Besitzstandszulagen" der AN gebildet. Welche Begruendung gaebe es - wenn der TVOeD zur Anwendung kommt - die tarifvertragliche - Ausschuettungspflicht nicht zur Anwendung zur bringen?

Irgendwie sehe ich diesbezueglich noch Erklaerungsbedarf.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

W
Waschbär

05.05.2007 um 03:24 Uhr

Lotus,

Du hast nicht nur wegen dem TVöD 18 schon mal gefragt und deshalb mein Tip an dich und deine Autofan gemeinde .... Bitte schaltet einen Anwalt ein das Tehma , ist nicht wirklich was fürs Forum .Und lotus schnappe dir ein Seminar zum Thema TVöD Leistungsentgeld , habe ich auch hinter mir und glaube mir ES ist wichtig !

L
Lotus

05.05.2007 um 20:31 Uhr

Hei Waschbär, wenn diese Frage nichts für das Forum ist , für für wen dann? Mir ging es darum, ob andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Auch unsoziale Verhaltensweisen der AG sollen nicht unter den Teppich gekehrt werden. Kommt in manchen Betrieben, bei dem Anspruch der statischen Verweisung, auch der volle TVöD zur Anwendung. Und für so einen Austausch werde Ich/ wir das Forum benutzen, auch wenn Du es für überflüssig hälst.

Totzdem einen schönen Abend Lotus

W
Waschbär

05.05.2007 um 21:34 Uhr

Lotus,

so hatte ich es auch nicht gemeint ! Das Thema TVöd 18 ansich ist ein so grosses Thema,das Du hier nur schwer Antworten bekommen wirst . Selbst wen alles "glatt" geht wie bei mir und "meiner" Pflegeeinrichtung soory seit 4.5.07 Senioren Center ....

Wir waren Drei Tage mit spezial Teamern auf Seminar zu dem Thema nur als "Vorbereit2 zu den Leistungsentgeld Modell ....

Ich bin gerne bereit so bald wie eine BV zu dem Thema haben wir verhandeln noch) dir eine Kopie zu senden .

Nichts für ungut aber ich weis das meine Schriftliche Ausdrucksweise gerne falschverstanden wird .

Wie nennt mein den Eure Pflegeeinrichtung ?

K
Kölner

05.05.2007 um 21:37 Uhr

@waschbär Kann ich die BV auch haben? Bitte, bitte!

Und was wird es denn bei Euch: Systematische Leistungsbewertung oder Zielvereinbarung? Achja...der 30.09.07 kommt mit RIESENSCHRITTEN!

J
JoK

06.05.2007 um 12:42 Uhr

Hallo Kölner, Du schriebst:

Und was wird es denn bei Euch: Systematische Leistungsbewertung oder Zielvereinbarung? Achja...der 30.09.07 kommt mit RIESENSCHRITTEN!

Wir hecheln das Thema auch gerade durch und haben uns mit der Dienststelle auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • Es wird eine grundlegende DV geben, die u. a. die Verteilung der Leistungsentgelte regelt.
  • Fuer SLB und ZV wird es jeweils gesonderte DVen geben.
  • Es ist vorgesehen, die Bewertung nach einem Punktesystem vorzunehmen, wobei maximal 7 Kriterien jeweils mit 1-5 Punkten bewertet werden. 3 Punkte entsprechen hierbei einer durchschnittlichen Leistung = 100%. Aus den erreichten Einzelbewertungen wird dann ein Durchschnitts- wert gebildet.
  • 2007 erfolgt eine generelle Ausschuettung des Budgets an alle Beschaeftigten in Hoehe von 1% des Jahresentgelts.

Die Aufteilung auf insgesamt 3 DV hat den Vorteil, dass wir die "uebergeordnete" DV fristgerecht auf die Reihe bringen koennen und die DVen zur SLB und ZV ggf. jeweils separat gekuendigt werden koennten.

Das angestrebte Bewertungsmodell hat den Vorteil, dass jeder, der am System teilnimmt auch Anspruch auf ein Leistungsentgelt hat.

Mit kollegialen Gruessen JoK

K
Kölner

06.05.2007 um 13:55 Uhr

@JoK Ja dann habt Ihr Euch ja genau an die Vorgabe des Arbeitgeberverbandes gehalten... ...die meisten Stadtverwaltungen machen es auch so.

J
JoK

06.05.2007 um 14:34 Uhr

Hallo Koelner,

Du schriebst:

Ja dann habt Ihr Euch ja genau an die Vorgabe des Arbeitgeberverbandes gehalten...

Hmm?

Die Musterdienstvereinbarungen des KAV bzw. der VKA sah doch vor, dass ein Leistungsentgelt nur dann gezahlt wird, wenn die Leistung (erheblich) ueber dem Durchschnitt liegt.

Die DVen verschiedener Gemeinden, die ich kenne, haben dieses Verfahren auch so umgesetzt.

Das bei uns vorgesehene System erscheint mir diesbezueglich gerechter, da ja im Prinzip selbst eine "erheblich unter dem Durchschnitt liegende Leistung" noch mit einem Punkt honoriert wird und der Faktor 'Motivation der Beschaeftigten' auf eine meiner Meinung nach interessante Weise umgesetzt wird.

Mit kollegialen Gruessen JoK

K
Kölner

06.05.2007 um 17:25 Uhr

@JoK Dann hast Du auch nicht alle Infos des VkA bekommen... :-))

J
JoK

06.05.2007 um 18:13 Uhr

Hallo Koelner,

Du schriebst:

Dann hast Du auch nicht alle Infos des VkA bekommen... :-))

Och moensch! Da ist es schon so heiss und dann laesst Du mich auch noch im eigenen Saft schmoren ...

Unser Gewerkschaftssekretaer hat zwar auch schon dunkel angedeutet, dass es im Arbeitgeberlager einen Prozess des Umdenkens gegeben habe, aber leider kam da nichts konkretes rueber.

Ich ueberlege wirklich schon laengere Zeit, ob das Verfahren einen Haken haben koennte, finde aber nichts. Hast Du evtl. einen Hinweis, wo sich hier eine Fussangel verbirgt?

BTW: Natuerlich soll die DV bis 31.12.2009 ohne Nachwirkung befristet werden. 2008 dient der Erprobung des betrieblichen Systems. Auch hier soll die gleichmaessige und vollstaendige Ausschuettung des Budgets im Dezember erfolgen. Es soll von der Dienststelle ein zusaetzliches Budget (irgendwo im Rahmen von 6 KiloEuro) bereitgestellt werden, so dass die Teilnehmer an freiwilligen Pilotprojekten zusaetzlich ein Leistungsentgelt erhalten koennen. 2009 erfolgt dann der richtige Einstieg, wobei die Teilnahme am betrieblichen System weiterhin freiwillig bleibt. Wer nicht daran teilnimmt, hat dann natuerlich auch keinen Anspruch auf ein Leistungsentgelt.

Mit kollegialen Gruessen JoK

K
Kölner

06.05.2007 um 21:21 Uhr

@JoK Habe ich...aber Du musst Dich ein wenig gedulden. Ich melde mich...

W
Waschbär

06.05.2007 um 21:41 Uhr

kölner, natrürlich kannst Du auch eine haben. wir sind zu 40 % fertig mit den Verhandlungen ...

J
JoK

06.05.2007 um 23:36 Uhr

Hallo Koelner, Du schriebst:

Habe ich...aber Du musst Dich ein wenig gedulden.

Kein Problem.

Ich melde mich...

Danke.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

J
JoK

06.05.2007 um 23:40 Uhr

Hallo waschbär,

wie geht Ihr grundsaetzlich vor? Der Entwurf Eurer BV wuerde mich auch interessieren (war jetzt aber keine Ueberraschung, oder? ;-)

Mit kollegialen Gruessen Joachim

W
Waschbär

06.05.2007 um 23:44 Uhr

JoK, kein problem , kann jeder haben, aber wie gesagt wir sind erst bei 40% .... für dieses jahr haben wir erstmal mit dem AG ausgehandelt das es eine "ausschüttung ohne ziel setzung gibt" das heisst jeder bekommt was egal ob ziel erreicht oder nicht....

wir sind beim thma BV sehr genau .... bis auf die Salvatorische Klausel...

K
Kölner

06.05.2007 um 23:47 Uhr

@waschbär Du hättest auch einfach gemäß § 18 TVöD die Frist 31.07.07 verstreichen lassen müssen. Da wäre für dieses Jahr das gleiche rausgekommen. Interessanter ist da schon der 30.09.07....

P
pimmelimpo

06.05.2007 um 23:47 Uhr

alle

eine Bv von der riesenratte ! super die dürfte ja nun immer hin wasserfest sein.

J
JoK

06.05.2007 um 23:51 Uhr

Hallo Koelner, Du schriebst:

Du hättest auch einfach gemäß § 18 TVöD die Frist 31.07.07 verstreichen lassen müssen.

Das waeren dann aber nur 12% der Septemberverguetung. Damit wuerde doch das Budget nicht vollstaendig ausgeschuettet, oder?

Mit kollegialen Gruessen Joachim

W
Waschbär

06.05.2007 um 23:56 Uhr

Kölner,

Bei uns "redet" BR+AG über so was es war ihm ein besonders anliegen das das thema , behandelt wird . AG wollte es so ... wir passen nur auf das auch jeder die kohle bekommt. ohne das er massiven ziel stress bekommt, unsere lieben Führungskräfte haben leider immer noch nicht gelernt das zielverreinbarungen nicht dazu da sind "führungsdefizite" zu beseitigen...

K
Kölner

06.05.2007 um 23:58 Uhr

@JoK Glaubst Du, dass ist nächstes Jahr anders? Prinzipiell werden dann auch nur die 24% des diesjährigen Septembergehaltes ausgeschüttet. Im Finanzvolumen sind dann aber auch die Gelder von AN enthalten, die zwischen dem Auszahlungszeitpunkt des Leistungsentgeltes (31.12.08) und dem Berechnungsdatum des Topfes (30.09.07) die Firma verlassen haben werden.

Werden eigentlich die Vorgesetzten geschult?

J
JoK

07.05.2007 um 00:16 Uhr

Hallo Koelner,

Glaubst Du, dass ist nächstes Jahr anders?

Ja, da haben wir dann ja eine DV ;-)

Prinzipiell werden dann auch nur die 24% des diesjährigen Septembergehaltes ausgeschüttet.

Es werden 1 % der Jahresentgelte ausgeschuettet. Hierzu gehoert doch auch die Jahressonderzahlung, oder?

Im Finanzvolumen sind dann aber auch die Gelder von AN enthalten, die zwischen dem Auszahlungszeitpunkt des Leistungsentgeltes (31.12.08) und dem Berechnungsdatum des Topfes (30.09.07) die Firma verlassen haben werden.

Hmm, dann sollte man - um die vollstaendige Ausschuettung sicherzustellen einen Korrekturfaktor einfuehren. Zuerst die 1%-ige Ausschuettung ermitteln und fuer alle Mitarbeiter addieren und dann das Budget durch diese Zahl teilen. Anschliessend das vorher ermittelte Leistungsentgelt mit diesem Faktor multiplizieren. Damit sollte der Topf vollstaendig geleert werden. Mitarbeiter, die vor dem 01.01.2008 ausscheiden wuerden dann jedoch leer ausgehen.

Werden eigentlich die Vorgesetzten geschult?

Das wird Voraussetzung fuer die Einfuehrung des Betrieblichen Systems, genau wie die Information der Mitarbeiter (insbesondere bei ZVen sollte hier eine intensive Aufklaerung geleistet werden). Der PR wird dies aktiv begleiten.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

W
Waschbär

07.05.2007 um 00:27 Uhr

Kölner, dann hat es ja endlich wieder sinn seiner Firma "Treu" zu bleiben und nicht zu Künduigen :-))

Wegen September, das meinst Du ich dachte es bezieht sich auf das "Auslaufende" Rückkehr Recht zur AÖR der Mitarbeiter bei mir ....

p.s die Verschmelzung ist durch, ich habe schon eine "Neue" E-Mail Adresse wegen Firmennamenänderung .....

K
Kölner

07.05.2007 um 00:39 Uhr

@JoK Die Jahressonderzahlung gehört sowieso nicht dazu!

J
JoK

07.05.2007 um 00:57 Uhr

Hallo Koelner, Du schriebst:

Die Jahressonderzahlung gehört sowieso nicht dazu!

Upps, stimmt %-|

Die Protokollerklärung zu § 18 Absatz 3 Satz 1 TVOeD ist zwar unuebersichtlich, aber eindeutig ...

Gruss Joachim

L
Lotus

07.05.2007 um 14:34 Uhr

Hallo waschbär,

es ist doch erstaunlich, für wieviel ForumsteilnehmerInnen diese Thema aktuell ist. Übrigens wir sind beim DRK.

Für eine Überlassung der BV wäre ich dankbar, wie können wir Kontakt aufnehmen?

Einen schönen Tag noch Lotus

J
JoK

07.05.2007 um 23:27 Uhr

Hallo Lotus, Du schriebst:

es ist doch erstaunlich, für wieviel ForumsteilnehmerInnen diese Thema aktuell ist.

Die Regelungen des TVoeD bezueglich einer LeistungsOrientierten Bezahlung sind grundsaetzlich Neuland. Aus diesem Grunde kann ich das Interesse durchaus nachvollziehen.

Für eine Überlassung der BV wäre ich dankbar, wie können wir Kontakt aufnehmen?

Bedenke bitte, dass eine BV|DV immer einen Kompromiss darstellt und nicht unbedingt auf die eigenen betrieblichen Belange passen muss. Deswegen wuerde ich anregen, solchen BVen|DVen (die man durchaus in verschiedener Form im Internet findet) als Anregung zu verwenden um zu eigenen Loesungswegen zu finden.

Mit kollegialen Gruessen Joachim

W
Waschbär

08.05.2007 um 15:03 Uhr

Lotus, natürlich bekommst Du auch eine ... so bald das Ding fertig ist schreibe ich einen Fred dazu...

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