Erstellt am 24.05.2018 um 11:55 Uhr von celestro
Der Einfluß der BRV auf diesen Punkt der Gewinnoptimierung ist so gering, daß ich hier keinen Interessenskonflikt erkennen kann. Und selbst wenn der vorhanden wäre, was willst Du dann machen ? Einen BRV deswegen absetzen dürfte nicht funkktionieren.
Erstellt am 24.05.2018 um 11:59 Uhr von Pjöööng
Immer wieder empfehlenswerte Lektüre: § 2 (1) BetrVG
Erstellt am 24.05.2018 um 12:10 Uhr von moreno
,,Einen BRV deswegen absetzen dürfte nicht funktionieren." Warum dürfte das nicht ,,funktionieren? Wenn die Mehrheit im Gremium meint, dass sie einen bonusberechtigten BRV nicht haben wollen können sie ihn doch abwählen!
Erstellt am 24.05.2018 um 13:14 Uhr von celestro
Ich meinte "rechtlich" absetzen. Das man einen BRV jederzeit (auch ohne Grund) abwählen kann, ist ja logisch.
Erstellt am 24.05.2018 um 13:25 Uhr von Pjöööng
Wie wird denn ein BRV "rechtlich" abgesetzt?
Erstellt am 24.05.2018 um 13:32 Uhr von celestro
Erstellt am 24.05.2018 um 13:38 Uhr von moreno
Celestro Du meinst also ein Arbeitsgericht kann einen Betriebsratsvorsitzenden absetzen....auf welcher Gesetzesgrundlage denn?
Erstellt am 24.05.2018 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Wahrscheinlich hat er jetzt den Ausschluss aus dem Betriebsrat laienhaft damit gleichgesetzt...
Erstellt am 24.05.2018 um 13:48 Uhr von moreno
Ups das ist aber schon ein kleiner Unterschied ;-)
Erstellt am 24.05.2018 um 14:04 Uhr von celestro
Ich schrieb ja extra "dürfte nicht funktionieren". Denn das Gericht sägt keinen BRV (vom Amt des BRV) ab. ;-)))