Betriebsratsvorsitzender und Bonusberechtigt
Hallo, wenn ein Betriebsratsvorsitzender von einem Tarifvertrag zum außertariflichen Vertrag wechselt und dadurch bonusberechtigt wird, liegt dann ein Interessenkonflikt vor? Beispiel: Bonusberechtigte Mitarbeiter werden bezüglich der Leistung am Gewinn des Unternehmens mit entsprechenden Bonuszahlungen beteiligt, während Tarifmitarbeiter Urlaubs-, und Weihnachtsgeld erhalten. Ein Betriebsratsvorsitzender verhandelt hier regelmäßig Personalabbaupläne. Da die Gewinnoptimierung des Unternehmens direkt mit den permanenten Sozialabbau verbunden ist, liegt hier doch ein Interessenkonflikt vor, bzw. liegt der Verdacht nahe, das der BR Vorsitzende mit dem Bonus "gekauft" oder zumindest beeinflusst wird? Grüße
Community-Antworten (10)
24.05.2018 um 13:55 Uhr
Der Einfluß der BRV auf diesen Punkt der Gewinnoptimierung ist so gering, daß ich hier keinen Interessenskonflikt erkennen kann. Und selbst wenn der vorhanden wäre, was willst Du dann machen ? Einen BRV deswegen absetzen dürfte nicht funkktionieren.
24.05.2018 um 13:59 Uhr
Immer wieder empfehlenswerte Lektüre: § 2 (1) BetrVG
24.05.2018 um 14:10 Uhr
,,Einen BRV deswegen absetzen dürfte nicht funktionieren." Warum dürfte das nicht ,,funktionieren? Wenn die Mehrheit im Gremium meint, dass sie einen bonusberechtigten BRV nicht haben wollen können sie ihn doch abwählen!
24.05.2018 um 15:14 Uhr
Ich meinte "rechtlich" absetzen. Das man einen BRV jederzeit (auch ohne Grund) abwählen kann, ist ja logisch.
24.05.2018 um 15:25 Uhr
Wie wird denn ein BRV "rechtlich" abgesetzt?
24.05.2018 um 15:32 Uhr
vom Arbeitsgericht
24.05.2018 um 15:38 Uhr
Celestro Du meinst also ein Arbeitsgericht kann einen Betriebsratsvorsitzenden absetzen....auf welcher Gesetzesgrundlage denn?
24.05.2018 um 15:45 Uhr
Wahrscheinlich hat er jetzt den Ausschluss aus dem Betriebsrat laienhaft damit gleichgesetzt...
24.05.2018 um 15:48 Uhr
Ups das ist aber schon ein kleiner Unterschied ;-)
24.05.2018 um 16:04 Uhr
Ich schrieb ja extra "dürfte nicht funktionieren". Denn das Gericht sägt keinen BRV (vom Amt des BRV) ab. ;-)))
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