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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsvorsitzender und Bonusberechtigt

A
Anonym
Dez 2020 bearbeitet

Hallo, wenn ein Betriebsratsvorsitzender von einem Tarifvertrag zum außertariflichen Vertrag wechselt und dadurch bonusberechtigt wird, liegt dann ein Interessenkonflikt vor? Beispiel: Bonusberechtigte Mitarbeiter werden bezüglich der Leistung am Gewinn des Unternehmens mit entsprechenden Bonuszahlungen beteiligt, während Tarifmitarbeiter Urlaubs-, und Weihnachtsgeld erhalten. Ein Betriebsratsvorsitzender verhandelt hier regelmäßig Personalabbaupläne. Da die Gewinnoptimierung des Unternehmens direkt mit den permanenten Sozialabbau verbunden ist, liegt hier doch ein Interessenkonflikt vor, bzw. liegt der Verdacht nahe, das der BR Vorsitzende mit dem Bonus "gekauft" oder zumindest beeinflusst wird? Grüße

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Community-Antworten (10)

C
celestro

24.05.2018 um 13:55 Uhr

Der Einfluß der BRV auf diesen Punkt der Gewinnoptimierung ist so gering, daß ich hier keinen Interessenskonflikt erkennen kann. Und selbst wenn der vorhanden wäre, was willst Du dann machen ? Einen BRV deswegen absetzen dürfte nicht funkktionieren.

P
Pjöööng

24.05.2018 um 13:59 Uhr

Immer wieder empfehlenswerte Lektüre: § 2 (1) BetrVG

M
Moreno

24.05.2018 um 14:10 Uhr

,,Einen BRV deswegen absetzen dürfte nicht funktionieren." Warum dürfte das nicht ,,funktionieren? Wenn die Mehrheit im Gremium meint, dass sie einen bonusberechtigten BRV nicht haben wollen können sie ihn doch abwählen!

C
celestro

24.05.2018 um 15:14 Uhr

Ich meinte "rechtlich" absetzen. Das man einen BRV jederzeit (auch ohne Grund) abwählen kann, ist ja logisch.

P
Pjöööng

24.05.2018 um 15:25 Uhr

Wie wird denn ein BRV "rechtlich" abgesetzt?

C
celestro

24.05.2018 um 15:32 Uhr

vom Arbeitsgericht

M
Moreno

24.05.2018 um 15:38 Uhr

Celestro Du meinst also ein Arbeitsgericht kann einen Betriebsratsvorsitzenden absetzen....auf welcher Gesetzesgrundlage denn?

P
Pjöööng

24.05.2018 um 15:45 Uhr

Wahrscheinlich hat er jetzt den Ausschluss aus dem Betriebsrat laienhaft damit gleichgesetzt...

M
Moreno

24.05.2018 um 15:48 Uhr

Ups das ist aber schon ein kleiner Unterschied ;-)

C
celestro

24.05.2018 um 16:04 Uhr

Ich schrieb ja extra "dürfte nicht funktionieren". Denn das Gericht sägt keinen BRV (vom Amt des BRV) ab. ;-)))

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