BAT weg - TVöD rein ?
Ich brauche das Forum für folgende Fragen:
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Der AG möchte den BAT ausklinken und dafür den TVöD einführen. Welches Risiko gehen wir damit ein? Unsere neu gegründete gGmbH will bei Neueinstellungenden TVöD mit 5% Absenkung, Urlaubs/Weihnachtsgeld nur bei Renditen, abgesenkte Zuschläge und ohne § 18 und 40Std.anwenden. Mit diesen Verhandlungen sind wir noch nicht ganz durch. Für die "Altgedienten mit BAT", noch beschäftigt im Ortsverein ( DRK) soll nun doch der TVöD übernommen werden. Wir haben Sorge, dass es doch irgendwann mal ein Betrieb wird und wir nach einem Jahr ( Besitzstand) zu den abgesenkten Bedingungen arbeiten müssen. Wer hat Erfahrungen. Dieses Problem habe ich schon mal ins Forum gestellt.
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z.Zt bin ich krank, aber keine Bettruhe (Betriebsratsvorsitzende). Ein Mitglied hat den Arbeitsplatz gekündigt (schade), die Ersatzmitglieder sind nicht erpicht auf Sitzungen. Da es aber um die o.g. Zukunftsfragen geht, wurde ich gebeten, doch in die Sitzungen zu kommen. Wie sieht es aus, geht dies ohne Probleme? Muß ich ein Attest haben?
Danke für Euere Mühe Lala
Community-Antworten (1)
23.11.2006 um 10:48 Uhr
Hallo Lala, was du da so schreibst, ist alles etwas verwirrend und bleiben viele Fragen offen. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass der BAT zum 1.10.2005 vom TVÖD abgelöst wurde. Wenn also der BAT für euren Betrieb oder Teile davon gültig war, hätte schon zum 1.10.2005 auf TVÖD umgestellt werden müssen. Hier ist aber der genaue Wortlaut eurer Arbeitsverträge zu beachten. Ich gehe davon aus, dass sich euer AG wie heute üblich, der Tarifbindung entzogen hat. Folglich kann er die neuen Arbeitsverträge nach eigenem Ermessen gestalten (frei verhandeln nennt man das dann) und die neuen Kolleginnen und Kollegen unterschreiben ganz sicher. Wenn man dann im Nachhinein etaws feststellt wendet man sich dann halt an den BR, der dann aber auch nicht mehr helfen kann.
In eurem Gremium scheint aber auch nicht alles zum Besten zu stehen, wenn sich die Ersatzmitglieder so verhalten. Selbstverständlich kannst du an der BR-Sitzung teilnehmen, wenn du dadurch deine Genesung nicht gefährdest. Allerdings kannst du dafür keine Zeiten in Anrechnung bringen.
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