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Regelungen zu BAT-Altverträgen - was ist bei der Umstellung auf TVöD zu beachten?

M
Munkus
Okt 2021 bearbeitet

Hallo Forum, Wir sind ein Tendenzbetrieb, haben keine Tarifbindung. Bisher waren alle Arbeitsverträge an BAT angelehnt. Jetzt will der AG auf TVÖD übergehen. Wir werden vor die Wahl gestellt, entweder den neuen Vertrag nach TVÖD abzuschließen oder den Altvertrag nach BAT zu behalten unter folgenden Bedingungen

  • "Über das Kalenderjahr 2006 hinaus werden keine Altersstufen mehr berücksichtigt"
  • "Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst finden keine Anwendung" Darf der AG das? Wir wollen unseren KollegInnen eine Empfehlung geben, wie sie sich entscheiden sollen, daher wäre die Antwort wichtig. Vielen Dank.
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Community-Antworten (2)

H
Heinz

01.12.2006 um 15:10 Uhr

darf er. Hat aber nix mit Tendenzbetrieb zu tun. Die zukünftigen Tariferhöhungen finden nur Anwendung auf den TVöD. Ob ab 2006 keine Altersstufen mehr berücksichtigt werden können, wenn man weiter nach BAT zahlt solltet Ihr prüfen lassen, weiß ich nicht. Wenn ein Kollege vom BAT in den TVöD wechselt gilt der TVÜ ( Tarifvertrag Überleitung) da sind dann auch Besitzstände aus Ortszuschlägen ( Kinder ) berücksichtigt. Holt Euch Unterstützung bei verdi.

K
Kölner

01.12.2006 um 23:29 Uhr

@Munkus Naja. Ich würde gar nichts unterschreiben und auch kein "entweder oder" akzeptieren. Ganz entspnnt zurücklehnen und warten.

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