Erstellt am 08.10.2005 um 12:50 Uhr von viktor
Ich würde der Kollegin dringend raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzuchen.
Verträge verjähren nicht einfach. Wenn die Kollegin für den Arbeitgeber tätig ist, ist sie dies unbefristet, wenn nicht ein Vertrag schriftlich und ausdrücklich die angebliche Sonderregelung und eventuelle Befristung festlegt. Die Tatsache, dass der AG Sozialabgaben leistet unterstreicht die Vermutung, dass hier ein reguläres Arbeitsverhaltnis besteht.
Erstellt am 08.10.2005 um 13:03 Uhr von Ronny
Es sind so viele offene Fragen
War ihr 1. Arbeitsvertrag befristet?
Hat der BR geprüft,ob sie nach dem Mutterschutz zu gleichen Bedingungen wieder begonnen hat?
Wurde zwischenzeitlich gekündigt?
Gab es einen Änderungsvertrag oder lief alles in einseitigen Einzelgesprächen ab?
Wie weit gingen Informationen an den BR?
Es ist eine sehr verzwickte Angelegenheit.
Ich schließe mich Viktors Meinung an,sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen!
Erstellt am 08.10.2005 um 14:13 Uhr von Ronda
Danke für eure Rückmeldungen. Nein, ihr erster Arbeitsvertrag war nicht befristet, und gekündigt wurde ihr auch nicht (damals nicht und auch bisher nicht, sie wird einfach "ausgehungert", indem sie keine Fälle mehr bekommt). Auch einen Änderungsvertrag hat sie nie bekommen, es gab immer nur mündliche Absprachen mit dem AG, dem sie aufgrund ihrer langen Betriebszugehörigkeit (über 10 Jahre, wenn man die Pause nach dem Mutterschutz weglässt) halt vertraut hat. Unseren Betriebsrat gab es noch nicht, als sie ihre Arbeit wieder aufnahm. Uns gibt es erst seit Mai diesen Jahres. Das heißt, ihr meint also auch (wie wir als BR), dass sie kein Honorararbeitsverhältnis hat, sondern - auch ohne Schriftform - einen regulären Vertrag mit entsprechenden Kündigungsfristen etc.?
Erstellt am 08.10.2005 um 15:28 Uhr von Ronny
Hallo Ronda
Ich wollte euren BR nicht in Frage stellen,ich wollte einfach nur wissen in wieweit der BR informiert war. Da es noch keinen gab,erübrigt sich diese Frage ja.
Für eure Kollegin bleibt nur der Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Erstellt am 10.10.2005 um 08:39 Uhr von viktor
Hallo Ronda,
von der ferne betrachtet spricht viel dafür, dass der alte Arbeitsvertrag weiter gilt. Allerdings können Änderungen auf vielfältiger Weise "vereinbart" werden. Daher noch einmal mein dringender Rat: Mit allen Unterlagen zum Fachanwalt und sich beraten lassen.