Eine Kollegin arbeitet nach Ende ihres Mutterschutzes stundenweise wieder in unserer Jugendhilfeeinrichtung. Zwischen Mutterschutz-Ende und Neueinstieg lag eine längere Pause. Nach ihrer Rückkehr bekam sie keinen Arbeitsvertrag mehr (wurde "vergessen" und sie hat ihn unglücklicherweise auch nie eingefordert!). Der alte, vor ihrem Mutterschutz gültige, sei laut dem AG verjährt (zumal sie nun eine andere Tätigkeit ausübt). Nun ist unser AG in finanziellen Schwierigkeiten und will der Kollegin keine Aufträge mehr geben. Er sagt nun, sie habe eine Honorarstelle, und festangestellte Mitarbeiter müssten zuerst mit Arbeit versorgt werden. Sie wird zwar stundenweise bezahlt, der AG führt aber Sozialleistungen ab und sie erhält, wie alle anderen Angestellten auch, monatlich eine Gehaltsabrechnung. Muss der AG eine reguläre Kündigungsfrist einhalten und welche Rechte hat die Kollegin bzgl. Urlaub, Krankheit, etc.? Was können wir als BR für sie tun?