Folgendes Problem:
Die Mitarbeiter einer Abteilung werden arbeitsvertraglich als "Verlagsmitarbeiter" beschäftigt ohne das im Arbeitsvertrag eine Tätigkeitsbereich näher beschrieben wird. Beschäftigt wurden die Mitarbeiter innerhalb der Abteilung hauptsächlich im Bereich A - bei Arbeitsmangel auch immer wieder in den Bereichen B, C und D.
Dieser Arbeitsverlauf wiederholt sich Jahren regelmäßig wieder.
Im Betriebsrat ist nun eine Mitarbeiterbeschwerde gelandet - Schlüsselproblem ist, dass der AG sie nun nicht mehr für alle Bereiche, also A,B,C und D einsetzen will, sondern nur noch in Bereich A und ansonsten nicht mehr.
Meine Frage lautet nun ohne näher auf die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten:
Wenn ein Mitarbeiter mit o.g. Arbeitsvertrag all die Jahre die Aufgaben im Bereich B,C und D erledigen musste, ergibt sich daraus ein gewisser Anspruch auf diesen Aufgabenbereich?
So ähnlich wie eine betriebliche Übung?

Danke!