Hallo an alle,
bei uns soll zum 01.07.07 eine der Therapieabteilungen ausgegliedert werden, ca 10 MA ,10%aller MA. Sie arbeiten an Ort und Stelle weiter nur der Inhaber soll ein anderer sein. Der AG gibt an, dass hier der § 613a BGB Anwendung fände.
Nun meine Fragen:
Was passiert mit der Betriebszugehörigkeit der MA? Da diese 10 zu einem neuen Betrieb gehören, wie sieht es da mit der erworbenen Betriebszugehörigkeit aus, falls es nach Ablauf von einem Jahr doch zu betriebsbedingten Kündigungen käme.?Für die Sozialauswahl wäre die ja sehr von Bedeutung.
Und wie sieht es mit dem BR aus? Einer dieser MA ist stellvertr. BR-Vorsitzender. Verliert er einfach sei Mandat, da im aufnehemenden Betrieb bereits ein BR besteht?
Hoffe, ihr könnt mir schnell weiterhelfen.