Betriebsübergang: BR-Mandat, Betriebszugehörigkeit?
Hallo an alle, bei uns soll zum 01.07.07 eine der Therapieabteilungen ausgegliedert werden, ca 10 MA ,10%aller MA. Sie arbeiten an Ort und Stelle weiter nur der Inhaber soll ein anderer sein. Der AG gibt an, dass hier der § 613a BGB Anwendung fände. Nun meine Fragen: Was passiert mit der Betriebszugehörigkeit der MA? Da diese 10 zu einem neuen Betrieb gehören, wie sieht es da mit der erworbenen Betriebszugehörigkeit aus, falls es nach Ablauf von einem Jahr doch zu betriebsbedingten Kündigungen käme.?Für die Sozialauswahl wäre die ja sehr von Bedeutung. Und wie sieht es mit dem BR aus? Einer dieser MA ist stellvertr. BR-Vorsitzender. Verliert er einfach sei Mandat, da im aufnehemenden Betrieb bereits ein BR besteht? Hoffe, ihr könnt mir schnell weiterhelfen.
Community-Antworten (6)
24.04.2007 um 00:17 Uhr
@Trine Der AG wird recht haben mit einem BÜ. Die Rechte und Pflichten - auch die Betriebszugehörigkeit - gehen mit zum neuen AG über. So sieht es der § 613a BGB vor. Was nach dem Jahr grundsätzlich geschieht ist sowieso jetzt lediglich im Vermutungsmodus vorherzusehen. Je nachdem ob die Voraussetzungen nach § 13 BetrVG vorliegen müsste im neuen Betrieb auch neu gewählt werden - ansonsten gilt § 321 UmwG.
24.04.2007 um 00:25 Uhr
Trine, hier auch noch ein Urteil, welches die Betriebszugehörigkeit bestätigt: BAG Urteil vom 18.9.2003, 2 AZR 330/02
24.04.2007 um 09:16 Uhr
@Kölner
Das heißt Klartext für die Frage der Betriebsratstätigkeiten, dass diese auch wegfallen, für diese Mitarbeiter die mit zu dem ´neuen AG´übergehen. Bei uns steht das nämlich vielleicht ( man munkelt) auch an und dort würde es zwei unserer Betriebsratsmitglieder betreffen...
25.04.2007 um 00:28 Uhr
Hallo an alle die geantwortet haben, habt mir sehr geholfen. Ist gerage echt überall der gleiche Mist mit dem outsorcing. Wer schon Erfahrungen damit hat- immer her mit den Informationen!!!!!
25.04.2007 um 21:09 Uhr
@Kölner: Schade, dass ich das jetzt erst sehe. Kleiner Test unter Freunden? ;o)
08.05.2007 um 15:23 Uhr
Hallo zusammen,
bei uns steht auch ein outsourcing an. Der Arbeitgeber arbeitet mit dem 613a BGB und es scehint alles glatt zu gehen. Dennoch würde es mich nicht wundern, wenn er den BR umgehen will. Wäre das möglich? Kann der AG mit den betroffenen Kollegen Aufhebungen vereinbaren? Dann hätte ich kein Mitspracherecht mehr.
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