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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsübergang - was bedeutet das für BR Zusammensetzung?

M
Madita
Jan 2018 bearbeitet

Unser Verein (Geschäftsführerin) plant eine Gründung einer gGmbH, bestehend aus drei Projekten die gegenwärtig noch zu dem ursprünglichen Verein gehören - also eine betriebliche Teilumwandlung. Geplant ist, das unser Verein in der gGmbH 51% oder aber auch nur 50% Anteil haben wird. Unser BR Vositzender gehört zu einem der Projekten die ausgegliedert werden sollen. Was bedeutet das für unseren BR - bleibt er (BR Vorsitzender) weiterhin Mitglied im bestehenden BR? Danke für Antworten.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

13.02.2007 um 17:14 Uhr

@Madita Also eine Ausgründung... ...und ein § 613a BGB-Verfahren.

Frage: Kommen neue AN dazu?

Es könnte - je nach Konstellation - auch alles so bleiben, wie es ist.

M
Madita

13.02.2007 um 17:27 Uhr

Hallo von Köhler Ja, eine Umwandlung nach § 613a. ich gehe davon aus, das dann auch neue MA hinzu kommen werden. Konkrete Angaben macht AGin noch nicht, da sie noch in Verhandlung mit anderen Vereinen /Trägern) ist.

L
Lotte

13.02.2007 um 17:54 Uhr

Madita, hier eine Seite von Ver.di auf der m.E. die möglichen Konsequenzen einer Betriebsspaltung ganz gut dargestellt werden; auch zum Betriebsübergang kann man Infos erklicken:

http://www.verdi-it.de/spaltung.htm

Kölner, wusste noch gar nicht, dass Du Köhler bist ;-))

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