Unser Verein (Geschäftsführerin) plant eine Gründung einer gGmbH, bestehend aus drei Projekten die gegenwärtig noch zu dem ursprünglichen Verein gehören - also eine betriebliche Teilumwandlung. Geplant ist, das unser Verein in der gGmbH 51% oder aber auch nur 50% Anteil haben wird.
Unser BR Vositzender gehört zu einem der Projekten die ausgegliedert werden sollen. Was bedeutet das für unseren BR - bleibt er (BR Vorsitzender) weiterhin Mitglied im bestehenden BR?
Danke für Antworten.