Erstellt am 20.02.2012 um 14:54 Uhr von Lernender
wenn du den Betriebsübergang mitmachst verlierst du dein Mandat.
Erstellt am 20.02.2012 um 15:41 Uhr von gironimo
Die Frage ist verwirrend. Es wird also ein Betrieb gespalten????
Abgesehen davon kannst Du ja schon mal den § 21a BetrVG lesen (und die Kommentare dazu)
Erstellt am 21.02.2012 um 08:13 Uhr von rkoch
Man könnte auch so sagen:
> wir vertreten im BR auch die AN unserer ** Tochterfirma ** als *** Gesamtbetriebsrat ***. (!!!!!!)
Das wirft erstmal die Frage auf, was das mit der Sache an sich zu tun hat...
Ich kann nur vermuten, das Du mit Gesamtbetriebsrat möglicherweise etwas anderes meinst als den GBR nach BetrVG.... denn dieser "vertritt die AN einer Tochterfirma" auf keinen Fall. Bestenfalls die AN von Betrieben des eigenen Unternehmens.
Abgesehen davon kann durch Spaltung eines Unternehmens (!) auch ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen entstehen, dann ändert sich gar nichts. Das kann u.U. auch für einen Betrieb gelten der aus Betriebsteilen besteht.
etc. etc. Ohne wesentlich mehr Fleisch an der Situation kann man die Fragen also nicht beantworten. Bestenfalls wie gironimo auf das BetrVG hinweisen, aber das kannst Du auch selbst lesen.....
Erstellt am 21.02.2012 um 11:25 Uhr von Lernender
@rkoch
neuer Inhaber=gemeinsamer Betrieb mit dem Ursprungsunternehmen?