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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dauer des BR- Mandats bei Betriebsübergang

S
silberpfeil
Jan 2018 bearbeitet

wir vertreten im BR auch die AN unserer Tochterfirma als Gesamtbetriebsrat. Nun sollen Teile der Tochterfirma davon durch Betriebsübergang auf einen anderen Inhaber übergehen. Ich bin freigestelltes BR-Mitglied eines betroffenen Betriebsteils. A) verliere ich durch den Betriebsübergang mein Mandat? oder B) kann ich es bis zum Ende Legislaturperiode behalten

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Community-Antworten (4)

L
Lernender

20.02.2012 um 15:54 Uhr

wenn du den Betriebsübergang mitmachst verlierst du dein Mandat.

G
gironimo

20.02.2012 um 16:41 Uhr

Die Frage ist verwirrend. Es wird also ein Betrieb gespalten????

Abgesehen davon kannst Du ja schon mal den § 21a BetrVG lesen (und die Kommentare dazu)

R
rkoch

21.02.2012 um 09:13 Uhr

Man könnte auch so sagen:

wir vertreten im BR auch die AN unserer ** Tochterfirma ** als *** Gesamtbetriebsrat ***. (!!!!!!)

Das wirft erstmal die Frage auf, was das mit der Sache an sich zu tun hat...

Ich kann nur vermuten, das Du mit Gesamtbetriebsrat möglicherweise etwas anderes meinst als den GBR nach BetrVG.... denn dieser "vertritt die AN einer Tochterfirma" auf keinen Fall. Bestenfalls die AN von Betrieben des eigenen Unternehmens.

Abgesehen davon kann durch Spaltung eines Unternehmens (!) auch ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen entstehen, dann ändert sich gar nichts. Das kann u.U. auch für einen Betrieb gelten der aus Betriebsteilen besteht.

etc. etc. Ohne wesentlich mehr Fleisch an der Situation kann man die Fragen also nicht beantworten. Bestenfalls wie gironimo auf das BetrVG hinweisen, aber das kannst Du auch selbst lesen.....

L
Lernender

21.02.2012 um 12:25 Uhr

@rkoch

neuer Inhaber=gemeinsamer Betrieb mit dem Ursprungsunternehmen?

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