Erstellt am 29.09.2005 um 20:18 Uhr von Kölner
Eine Befragung wofür, zu welchem Zweck und wieso?
Warum SPRECHT Ihr nicht schlicht und einfach mit den Mitarbeitern?
Rechtlich gesehen liegen Umfragen, die nicht vorrangig und unmittelbar der BR-Arbeit dienen, immer im Hoheitsbereich des AG!
Sobald Ihr zudem persönliche Daten erfragt, kommt der Datenschutz ins Spiel (wer befragt, was geschieht mit den Daten etc.).
Aus Interesse...
...was wollt Ihr mit einer Befragung erreichen?
Aus eigener Erfahrung...
...anonymisierte Fragebögen enden sehr oft dort, wo das recycelte Papier mal angefangen hat: Im Papierkorb. Die Ergebnisse sind oft nicht empirisch, nicht aussagekräftig, unzureichend beantwortet und die Befragten erwarten Ergebnisse, die nicht geleistet werden können.
Wenn es sich ausschließlich um eine Befragung im Rahmen der BR-Arbeit handelt, ist der GL nur zu unterrichten, dass eine solche Befragung stattfindet - nicht der Inhalt.