Erstellt am 02.04.2007 um 21:47 Uhr von hans
hallo tigger,
wieso sechs br's ??? bei betriebsübergang bleibt der br des größeren unternehmen im amt, wie das mit übergangsmandat im einzelfall ist weiß ich aber nicht genau.
die verträge bleiben nach §613a BGB, nur der Tarif kann sich natürlich ändern.
Erstellt am 02.04.2007 um 23:56 Uhr von Aguirre
Erstellt am 03.04.2007 um 06:59 Uhr von Werner
Wie kommt ihr denn auf 6 Mitglieder im BR????????
Verwirrt fragt Werner.
Erstellt am 03.04.2007 um 07:04 Uhr von foxdjudo
6 BR versteh ich auch nicht, das ist lt. BVG nicht zulässig, was macht ihr eigentlich wenn 3 BR für ein Beschluss sind und 3 BR dagegen? in eurem Fall müssen es wahrscheinlich 7 BR sein
Erstellt am 03.04.2007 um 08:04 Uhr von biberrat
Wo steht den hier was von sechs BR-Mitgl.???
Tigger schreibt doch richtigerweise 70 MA-5 BR`s!!!
Biberrat
Erstellt am 03.04.2007 um 21:57 Uhr von paula
tja wenn man die frage verändert wird aus 6 plötzlich 5 :-) Mal wieder das alte Problem!!!
ob der hans es kann stelle ich mal in Frage. Ob der 613a BGB zur Anwendung kommt ist doch gar nicht klar. Vielleicht wird nicht der Betrieb übernommen sondern es handelt sich "nur" um einen Wechsel der Gesellschafter.
Ob es ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG gibt... auch unklar. Vielleicht bleibt ja der Betrieb im Sinne des BetrVG erhalten? Nach dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu beurteilen.
Bei einer Betriebsübernahme kommt es auf 1000 Details an und der AG kann hier sehr viel gestalten. Daher mein Rat: holt Euch Hilfe in Form eines kompetenten Anwalts
Erstellt am 03.04.2007 um 23:17 Uhr von sphinx
@ Paula,
coole Antwort! :-)
LG