Erstellt am 05.07.2007 um 22:25 Uhr von spartacus
moin,
so richtig verstehe ich das ganze nicht!
was meinst du mit "den betrieb spalten", werden das eigenständige betriebe(gmbh,etc..)?prüfen...
warum wird der br geschwächt? werden die Al`s leitende?prüfen...
je mehr leute einstellen und entlassen dürfen, um so mehr bekommt der br anträge gem.betrVg.
da die gf seminare besucht würde ich als br ebenfalls ein seminar beantragen-mit passendem inhalt !!
außerdem-beratung von ver.di holen.
viel glück
Erstellt am 06.07.2007 um 08:02 Uhr von Konrad
hallo spartacus
nein so einfach ist es nun auch nicht, das Thema ist sehr komplex, hier ein Link zu Verdi:
http://www.verdi-it.de/spaltung.htm
Gruß Konrad
Erstellt am 06.07.2007 um 09:06 Uhr von paula
ich denke mal der AG will nicht auf eine Betriebsspaltung in gesellschaftsrechtlicher Sicht hinaus. Der AG hat sich einfach den Betriebsbegriff des BetrVG genauer angeschaut. Der Betrieb im Sinne des BetrVG wird maßgeblich über die Leitungsebene definiert. Wo werden die maßgeblichen Entscheidungen in personellen und sozialen Fragen getroffen.
Wenn der AG auf einzelne Personen hinreichende Kompetenz verlagert so kann der AG aus einem Betrieb durchaus mehrere Betriebe im Sinne des BetrVG machen. Bei uns ist das geschehen. Aber das wurde nicht gemacht um den BR zu schwächen sondern erfolgte im Rahmen einer Umstrukturierung und Umorganisation.
Wir hatten den Vorteil, dass wir offen mit dem AG hier diskutieren konnten. Insbesondere haben wir dem AG aufgezeigt, welche Entscheidungen er damit alles auf GBR-Ebene heben würde (z.B. Parkplatz, Kantine etc.). Die Diskussion führte bei uns zu einem TV zur Regelung der BR-Struktur nach§ 3 BetrVG. Wir haben nun BR die für einen Standort zuständig sind
Erstellt am 06.07.2007 um 11:29 Uhr von Petrus
Wenn euer ArbGeb §4 (1) Satz 1 Nr. 2 bemüht, dann solltet ihr den Rest des Paragraphen lesen. Wenn sich die Arbeitnehmer also einig sind...