Urlaubssperre erlaubt?
Guten "Morgen",
wie verhält es sich eigentlich mit der bei AG so beliebten Urlaubssperre? Bei uns im Betrieb (ca. 100MA) möchte ein Abteilungsleiter einem Mitarbeiter über Silvester keinen Urlaub geben, mit der Begründung es wird eine Urlaubssperre geben. Die letzten Jahre hat es sich so verhalten das immer Leute frei hatten. Und Urlaubssperre verstehe ich so das dann an diesem Tag auch keiner frei haben kann. Denn ansonsten könnte der MA ja auch den einen Tag Urlaub haben. Gibt es einen rechtlichen Anspruch bzw. darf der AG eigentliche zu einem bestimmten Zeitpunkt (einzelnen Tag) eine Urlaubssperre aussprechen? Was kann der MA tun um doch diesen einzelnen Tag durchzusetzen?
Gruss M.W.
Community-Antworten (3)
31.03.2006 um 14:56 Uhr
Der Betriebsrat hat bei Urlaubssperren mitzubestimmen - auch bei der zeitlichen Lage des Urlaubs bei einzelnen Kollegen.
Wenn es keinen BR gibt, wird es problematisch, da - wie in allen anderen Streitfällen - nur gute Argumente und ggf der Rechtsweg bleibt.
31.03.2006 um 15:33 Uhr
Die beliebten "Urlaubssperren" gibt es rechtlich nicht. Das Bundesurlaubsgesetz § 7 (1) sagt, "die Urlaubswünsche des Mitarbeiters SIND zu berücksichtigen". Das Wort "sind" ist zwingend und muss vom Arbeitgeber auch beachtet werden. Das bedeutet, dass Urlaub nur dann nicht gewährt werden darf, wenn dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen. Dies muss der Arbeitgeber ausführlich darlegen.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen AG und AN, hatt der BR nach § 87 (1),5 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.
Allerdings... ohne BR bleibt im Fall der Nichteinigung tatsächlich nur der Rechtsweg.
31.03.2006 um 15:39 Uhr
Dem kategorischen Imperativ Deiner Antwort entlehnt, Mirjam, würde ich denken wollen, dass demnach die sog. Werksferien/Zwangsurlaub auch nicht okay sind.
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