Guten Tag,

ich bin einköpfiger Betriebsrat in einem kleinen Unternehmen (20 MA).
Vor ein paar Tagen wurden die MA einer Abteilung von ihrem Abteilungsleiter dazu aufgefordfert, alle Arbeiten die sie verrichten, genau zu dokumentieren - inkl. Angabe der Zeit, die sie dafür benötigen. Das ganze soll nun 6 Wochen lang durchgeführt werden.
Ich muss dazu sagen, dass Ende letzten Jahres bereits 3 MA gekündigt wurden aus betrieblichen Gründen.

Diese - in meinen Augen unerlaubte - Maßnahme würde ich gerne einstellen... weiß jedoch nicht so recht, auf welchen Paragrafen des BetrVG ich mich hier berufen kann.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 bezieht sich zwar auf Überwachung - aber eher auf die Überwachung durch technische Einrichtungen.

Wer kann mir einen Tipp geben?

Vielen Dank,
Ingo