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Leistungsdokumentation erlaubt?

I
imebro
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

ich bin einköpfiger Betriebsrat in einem kleinen Unternehmen (20 MA). Vor ein paar Tagen wurden die MA einer Abteilung von ihrem Abteilungsleiter dazu aufgefordfert, alle Arbeiten die sie verrichten, genau zu dokumentieren - inkl. Angabe der Zeit, die sie dafür benötigen. Das ganze soll nun 6 Wochen lang durchgeführt werden. Ich muss dazu sagen, dass Ende letzten Jahres bereits 3 MA gekündigt wurden aus betrieblichen Gründen.

Diese - in meinen Augen unerlaubte - Maßnahme würde ich gerne einstellen... weiß jedoch nicht so recht, auf welchen Paragrafen des BetrVG ich mich hier berufen kann. § 87 Abs. 1 Nr. 6 bezieht sich zwar auf Überwachung - aber eher auf die Überwachung durch technische Einrichtungen.

Wer kann mir einen Tipp geben?

Vielen Dank, Ingo

8.508030

Community-Antworten (30)

L
Lotte

16.02.2009 um 10:15 Uhr

imebro, ich würde mich auf § 87 (1) Nr. 1. BetrVG beziehen. Außerdem würde ich im Rahmen von § 92 BetrVG mal mit dem AG über seine Personalplanung reden wollen.

R
RolfH

16.02.2009 um 10:24 Uhr

hallo imebro,

schau mal ins BetrVG, Fitting, § 87 Randnummern 238 folgende.

Vielleicht hilft Dir das weiter. Dabei geht's um die Überwachung auch nichttechnischem Wege.

Gruß

I
imebro

16.02.2009 um 10:43 Uhr

Vielen Dank für die Antworten bisher...

Die Angaben in §87 (1) bzw. RN 238 ff sind mir noch etwas zu schwammig. Gibt es nicht noch eine deutlichere Maßgabe gegen solche Aufzeichnungen? Ansonsten muss ich versuchen, mich auf §87 zu beziehen und hoffen, dass die Maßnahme durch den Vorstand eingestellt wird.

Danke & Gruss I.

D
DocPille

16.02.2009 um 10:52 Uhr

@imebro

Da wirst du Pech haben,diese Maßnahme ist nicht Mitbestimmungspflichtig.

Gruss Doc

R
ridgeback

16.02.2009 um 11:00 Uhr

@imebro, Regelungen über Leistungskontrollen nichttechnischer Art, die im Vorfeld von Beurteilungen allein der Überwachung des Dienstbetriebes und der Führung der Beschäftigten bei der Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, unterliegen grundsätzlich nicht der Mitbestimmung. BVerwG Beschluss vom 11.12.1991 - 6 P 20.89

I
imebro

16.02.2009 um 11:46 Uhr

@ ridgeback

Du beziehst Dich in Deiner Antwort auf "...im Vorfeld von Beurteilungen...". Es geht hier ja nicht um Beurteilungen sondern es besteht die Gefahr, dass die betroffenen MA sich quasi gegenseitig wegrationalisieren, indem sie brav dokumentieren, was sie in jeder Minute und Sekunde tun. Das führt dann ggf. dazu, dass der Vorstand durch diese Angaben ersehen kann, wer von den MA als nächstes betriebsbedingt gekündigt werden könnte - bzw. auf wen man "ruhig verzichten" kann.

Ich denke schon, dass dies mitbestimmungspflichtig ist... sicher ist auch §87 die richtige Stelle... aber... gibt es vielleicht noch weitere Tipps dazu?

Danke & Gruss I.

D
DocPille

16.02.2009 um 12:06 Uhr

R
ridgeback

16.02.2009 um 12:13 Uhr

@imebro, in meinen Augen sollen Tätigkeitsberichte geführt werden und diese sind nicht mitbestimmungspflichtig nach Nr. 6 sind - weil keine technischen Geräte - . ausser die Daten werden über Informationssysteme erfasst, dann gilt auch für Maßnahmen, mit denen eine Verhaltens- und Leistungskontrolle der Mitarbeiter nicht ausdrücklich beabsichtigt wird; maßgeblich ist allein, ob sie mithilfe der erfassten Daten möglich ist.

L
Lotte

16.02.2009 um 12:15 Uhr

Doc, ridgeback das sieht der Däubler (11. Auflage) aber durchaus anders. Unter § 87 (1) Nr.1 BetrVG RN 50: "..., ebenso wie beim Einsatz sog. arbeitsbegleitender Papiere (»Tätigkeitsberichte«, »Tagesnotizen«, »Arbeitsberichte«, handschriftliche Erfassung von Bewegungsdaten/Aufenthaltsorten o. Ä.; vgl. auch Rn. 163 a. E., 166), sofern dieser überhaupt im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht zulässig ist, zu bejahen (ebenso ArbG Wiesbaden 23. 11. 04 – 8 BV 6/04 [Formular für einen einheitlichen Nachweis der Arbeitsleistung]; Fitting, Rn. 72... "

Und da das Urteil von 1981 ist...

D
DocPille

16.02.2009 um 12:20 Uhr

@Lotte

1981 schon,aber vom BAG und nicht von Herrn Däubler oder Fitting.

L
Lotte

16.02.2009 um 12:24 Uhr

Doc, als BR würde ich immer das zugrunde legen, was den AN hilft. Und einige ArbG haben ja scheinbar trotz BAG Urteil anders geurteilt.

I
imebro

16.02.2009 um 12:33 Uhr

Hallo an Alle,

vielen Dank für die rege Beteiligung...

habe mich eben auch mal selbst in einem (älteren) Fitting schlau gemacht und finde in der RN zu §87 (1) auch eine Menge Material FÜR eine Mitbestimmungspflicht. Hier werden u.a. auch "Eintragung von Zeiten für die Ausführung bestimmter Arbeitsvorgänge oder Arbeitsbogen" genannt oder auch "Ausfüllen von Tageszetteln"... "Ausfüllen von Tätigkeitslisten durch bestimmte ArbNGruppen zwecks rationellen Arbeitseinsatzes...", wobei letzteres sehr gut zu unserer Situation paßt. Es soll ja wohl versucht werden, anhand dieser Kontrollzettel später feststellen zu können, wer von den MA nun wegrationalisiert werden kann/soll...

Gruss I.

D
DocPille

16.02.2009 um 12:33 Uhr

@Lotte

Das würde ich auch tun,aber selbst auf unserer Schulung , durch einen Arbeitsrichter aus Nürnberg wurde uns erklärt das hier kein MBR herrscht. Und die Schulung war nicht 1981 sondern vor 4 Jahren.

Ist schwierig .......

D
DocPille

16.02.2009 um 12:35 Uhr

@Imebro

das wäre doch der erste Punkt zu klären wofür braucht der AG das,ob Arbeitsplätze wegrationalisiert werden sollen ist doch hier im Moment nur ein Vermutung.

I
imebro

16.02.2009 um 12:48 Uhr

@ DocPille

...nein, keine Vermutung. Wie ganz oben beschrieben, wurden ja bereits Ende letzten Jahres 3 Stellen wegrationalisiert und die entspr. MA betriebsbedingt gekündigt. Bei der Mitteilung der beabsichtigten betriebsbed. Kündigungen an mich als BR, wurde von 4 MA gesprochen... 3 wurden gekündigt. Nun vermuten die besagten MA (die z.Zt. diese Tätigkeits-Listen führen müssen) natürlich, dass eine/r von ihnen der/die Nächste ist. Eine Frage an den Vorstand, ob dies so ist, wird dieser natürlich "clever umschiffen" oder sie einfach verneinen. Daher werde ich mich wohl auf die von mir eben beschriebenen Angaben im Fitting beziehen müssen und versuchen, so die Führung der Tätigkeits-Listen zu unterbinden.

Gruss I.

L
Lotte

16.02.2009 um 13:09 Uhr

Doc Pille, aber hätte die Schulung ein Arbeitsrichter aus Wiesbaden vorgenommen, wäre die Empfehlung vielleicht eine andere gewesen... Ich denke, imebro hat genug Argumente, um einen Versuch zu starten. Wie war das noch: Wer nicht kämpft hat schon verloren...

I
imebro

16.02.2009 um 13:11 Uhr

@ Lotte

Sehe ich genauso... bin quasi schon dabei, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen.

Danke bis dahin.

Gruss I.

D
DocPille

16.02.2009 um 13:31 Uhr

@all

Na klar,viel glück,ich drücke alle daumen

L
Lotte

16.02.2009 um 13:34 Uhr

Imebro, aber ich bin sicher nicht die Einzige, die eine Rückmeldung über Erfolg oder Misserfolg (wollen wir ja nicht hoffen) interessieren würde...;-) Auch von mir Viel Glück!

P
paula

16.02.2009 um 14:25 Uhr

insbesondere würde mich interessieren was ein ArbG dazu sagt.... denn ich denke die Antwort ist bei dem Sachverhalt den wir hier haben wirklich recht eindeutig

R
RolfH

16.02.2009 um 14:57 Uhr

@all

Und es gibt es doch :

Wir haben z.B. eine GBV Rahmen- und Regelungsvereinbarung zu Informations- und Kommunikationstechnik, wo unter anderem natürliche alle Leistungs- und Verhaltenskontrollen ausgeschlossen sind. Dort haben wir auch einen Passus, nachdem dies auch für Handaufzeichnungen gilt und wenn diese trotzdem gemacht werden, dann aber nicht bei personellen Maßnahmen verwendet werden dürfen. Wir haben einen Passus, dass alles was in diese Richtung geht beim GBR unter Angaben von Gründen genehmigt (!) werden muss!!

Aber ganz ehrlich - den AG der das heute unterschreiben würde muss man sicher lange suchen.

L
Lotte

16.02.2009 um 15:22 Uhr

Paula, denke, dass Du eher an die Entscheidung aus Wiesbaden kommst als ich: ArbG Wiesbaden 8 BV 6/04. Darauf bezieht sich zumindest der Däubler. Interessieren würde mich das Urteil brennend, also wenn Du es bekommst...

P
paula

16.02.2009 um 15:34 Uhr

@lotte

ich mach mich mal auf die Suche und maile es Dir dann ;-)

D
DocPille

16.02.2009 um 15:53 Uhr

@Paula

Mir auch bitte

P
paula

16.02.2009 um 17:46 Uhr

@doc

mit einer Mailadresse von Dir würde das auch klappen

L
Lotte

16.02.2009 um 18:26 Uhr

paula, bist ein Schatz...;-)

P
paula

16.02.2009 um 18:31 Uhr

tja das mit dem Schatz ist schwierig. Weder bei Beck-online noch bei juris findet es sich... verdammt

L
Lotte

16.02.2009 um 18:35 Uhr

Paula, dann geht es Dir doch so wie mir... ;-))

D
DocPille

17.02.2009 um 10:08 Uhr

@Paula

wenn du es gefunden hast habe email aktiviert,danke.

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