Erstellt am 16.02.2009 um 09:15 Uhr von Lotte
imebro,
ich würde mich auf § 87 (1) Nr. 1. BetrVG beziehen. Außerdem würde ich im Rahmen von § 92 BetrVG mal mit dem AG über seine Personalplanung reden wollen.
Erstellt am 16.02.2009 um 09:24 Uhr von RolfH
hallo imebro,
schau mal ins BetrVG, Fitting, § 87 Randnummern 238 folgende.
Vielleicht hilft Dir das weiter. Dabei geht's um die Überwachung auch nichttechnischem Wege.
Gruß
Erstellt am 16.02.2009 um 09:43 Uhr von imebro
Vielen Dank für die Antworten bisher...
Die Angaben in §87 (1) bzw. RN 238 ff sind mir noch etwas zu schwammig.
Gibt es nicht noch eine deutlichere Maßgabe gegen solche Aufzeichnungen?
Ansonsten muss ich versuchen, mich auf §87 zu beziehen und hoffen, dass die Maßnahme durch den Vorstand eingestellt wird.
Danke & Gruss
I.
Erstellt am 16.02.2009 um 09:52 Uhr von DocPille
@imebro
Da wirst du Pech haben,diese Maßnahme ist nicht Mitbestimmungspflichtig.
Gruss Doc
Erstellt am 16.02.2009 um 10:00 Uhr von ridgeback
@imebro,
Regelungen über Leistungskontrollen nichttechnischer Art, die im Vorfeld von Beurteilungen allein der Überwachung des Dienstbetriebes und der Führung der Beschäftigten bei der Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben zuzuordnen sind, unterliegen grundsätzlich nicht der Mitbestimmung. BVerwG Beschluss vom 11.12.1991 - 6 P 20.89
Erstellt am 16.02.2009 um 10:46 Uhr von imebro
@ ridgeback
Du beziehst Dich in Deiner Antwort auf "...im Vorfeld von Beurteilungen...".
Es geht hier ja nicht um Beurteilungen sondern es besteht die Gefahr, dass die betroffenen MA sich quasi gegenseitig wegrationalisieren, indem sie brav dokumentieren, was sie in jeder Minute und Sekunde tun.
Das führt dann ggf. dazu, dass der Vorstand durch diese Angaben ersehen kann, wer von den MA als nächstes betriebsbedingt gekündigt werden könnte - bzw. auf wen man "ruhig verzichten" kann.
Ich denke schon, dass dies mitbestimmungspflichtig ist... sicher ist auch §87 die richtige Stelle... aber... gibt es vielleicht noch weitere Tipps dazu?
Danke & Gruss
I.
Erstellt am 16.02.2009 um 11:06 Uhr von DocPille
@imebro
Vielleicht ist dieses Urteil besser:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949678963/1254.html
Erstellt am 16.02.2009 um 11:13 Uhr von ridgeback
@imebro,
in meinen Augen sollen Tätigkeitsberichte geführt werden und diese sind nicht mitbestimmungspflichtig nach Nr. 6 sind - weil keine technischen Geräte - . ausser die Daten werden über Informationssysteme erfasst, dann gilt auch für Maßnahmen, mit denen eine Verhaltens- und Leistungskontrolle der Mitarbeiter nicht ausdrücklich beabsichtigt wird; maßgeblich ist allein, ob sie mithilfe der erfassten Daten möglich ist.
Erstellt am 16.02.2009 um 11:15 Uhr von Lotte
Doc, ridgeback
das sieht der Däubler (11. Auflage) aber durchaus anders. Unter § 87 (1) Nr.1 BetrVG RN 50:
"..., ebenso wie beim Einsatz sog. arbeitsbegleitender Papiere (»Tätigkeitsberichte«, »Tagesnotizen«, »Arbeitsberichte«, handschriftliche Erfassung von Bewegungsdaten/Aufenthaltsorten o. Ä.; vgl. auch Rn. 163 a. E., 166), sofern dieser überhaupt im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht zulässig ist, zu bejahen (ebenso ArbG Wiesbaden 23. 11. 04 – 8 BV 6/04 [Formular für einen einheitlichen Nachweis der Arbeitsleistung]; Fitting, Rn. 72... "
Und da das Urteil von 1981 ist...
Erstellt am 16.02.2009 um 11:20 Uhr von DocPille
@Lotte
1981 schon,aber vom BAG und nicht von Herrn Däubler oder Fitting.
Erstellt am 16.02.2009 um 11:24 Uhr von Lotte
Doc,
als BR würde ich immer das zugrunde legen, was den AN hilft. Und einige ArbG haben ja scheinbar trotz BAG Urteil anders geurteilt.
Erstellt am 16.02.2009 um 11:33 Uhr von imebro
Hallo an Alle,
vielen Dank für die rege Beteiligung...
habe mich eben auch mal selbst in einem (älteren) Fitting schlau gemacht und finde in der RN zu §87 (1) auch eine Menge Material FÜR eine Mitbestimmungspflicht.
Hier werden u.a. auch "Eintragung von Zeiten für die Ausführung bestimmter Arbeitsvorgänge oder Arbeitsbogen" genannt oder auch "Ausfüllen von Tageszetteln"... "Ausfüllen von Tätigkeitslisten durch bestimmte ArbNGruppen zwecks rationellen Arbeitseinsatzes...", wobei letzteres sehr gut zu unserer Situation paßt.
Es soll ja wohl versucht werden, anhand dieser Kontrollzettel später feststellen zu können, wer von den MA nun wegrationalisiert werden kann/soll...
Gruss
I.
Erstellt am 16.02.2009 um 11:33 Uhr von DocPille
@Lotte
Das würde ich auch tun,aber selbst auf unserer Schulung , durch einen Arbeitsrichter aus Nürnberg wurde uns erklärt
das hier kein MBR herrscht.
Und die Schulung war nicht 1981 sondern vor 4 Jahren.
Ist schwierig .......
Erstellt am 16.02.2009 um 11:35 Uhr von DocPille
@Imebro
das wäre doch der erste Punkt zu klären wofür braucht der AG das,ob Arbeitsplätze wegrationalisiert werden sollen ist doch hier im Moment nur ein Vermutung.
Erstellt am 16.02.2009 um 11:48 Uhr von imebro
@ DocPille
...nein, keine Vermutung.
Wie ganz oben beschrieben, wurden ja bereits Ende letzten Jahres 3 Stellen wegrationalisiert und die entspr. MA betriebsbedingt gekündigt. Bei der Mitteilung der beabsichtigten betriebsbed. Kündigungen an mich als BR, wurde von 4 MA gesprochen... 3 wurden gekündigt. Nun vermuten die besagten MA (die z.Zt. diese Tätigkeits-Listen führen müssen) natürlich, dass eine/r von ihnen der/die Nächste ist.
Eine Frage an den Vorstand, ob dies so ist, wird dieser natürlich "clever umschiffen" oder sie einfach verneinen. Daher werde ich mich wohl auf die von mir eben beschriebenen Angaben im Fitting beziehen müssen und versuchen, so die Führung der Tätigkeits-Listen zu unterbinden.
Gruss
I.
Erstellt am 16.02.2009 um 12:09 Uhr von Lotte
Doc Pille,
aber hätte die Schulung ein Arbeitsrichter aus Wiesbaden vorgenommen, wäre die Empfehlung vielleicht eine andere gewesen...
Ich denke, imebro hat genug Argumente, um einen Versuch zu starten.
Wie war das noch: Wer nicht kämpft hat schon verloren...
Erstellt am 16.02.2009 um 12:11 Uhr von imebro
@ Lotte
Sehe ich genauso... bin quasi schon dabei, ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen.
Danke bis dahin.
Gruss
I.
Erstellt am 16.02.2009 um 12:31 Uhr von DocPille
@all
Na klar,viel glück,ich drücke alle daumen
Erstellt am 16.02.2009 um 12:34 Uhr von Lotte
Imebro,
aber ich bin sicher nicht die Einzige, die eine Rückmeldung über Erfolg oder Misserfolg (wollen wir ja nicht hoffen) interessieren würde...;-)
Auch von mir Viel Glück!
Erstellt am 16.02.2009 um 13:25 Uhr von paula
insbesondere würde mich interessieren was ein ArbG dazu sagt.... denn ich denke die Antwort ist bei dem Sachverhalt den wir hier haben wirklich recht eindeutig
Erstellt am 16.02.2009 um 13:57 Uhr von RolfH
@all
Und es gibt es doch :
Wir haben z.B. eine GBV Rahmen- und Regelungsvereinbarung zu Informations- und Kommunikationstechnik, wo unter anderem natürliche alle Leistungs- und Verhaltenskontrollen ausgeschlossen sind. Dort haben wir auch einen Passus, nachdem dies auch für Handaufzeichnungen gilt und wenn diese trotzdem gemacht werden, dann aber nicht bei personellen Maßnahmen verwendet werden dürfen. Wir haben einen Passus, dass alles was in diese Richtung geht beim GBR unter Angaben von Gründen genehmigt (!) werden muss!!
Aber ganz ehrlich - den AG der das heute unterschreiben würde muss man sicher lange suchen.
Erstellt am 16.02.2009 um 14:22 Uhr von Lotte
Paula,
denke, dass Du eher an die Entscheidung aus Wiesbaden kommst als ich: ArbG Wiesbaden 8 BV 6/04. Darauf bezieht sich zumindest der Däubler.
Interessieren würde mich das Urteil brennend, also wenn Du es bekommst...
Erstellt am 16.02.2009 um 14:34 Uhr von paula
@lotte
ich mach mich mal auf die Suche und maile es Dir dann ;-)
Erstellt am 16.02.2009 um 14:53 Uhr von DocPille
Erstellt am 16.02.2009 um 16:46 Uhr von paula
@doc
mit einer Mailadresse von Dir würde das auch klappen
Erstellt am 16.02.2009 um 17:26 Uhr von Lotte
paula,
bist ein Schatz...;-)
Erstellt am 16.02.2009 um 17:31 Uhr von paula
tja das mit dem Schatz ist schwierig. Weder bei Beck-online noch bei juris findet es sich... verdammt
Erstellt am 16.02.2009 um 17:35 Uhr von Lotte
Paula,
dann geht es Dir doch so wie mir... ;-))
Erstellt am 17.02.2009 um 09:08 Uhr von DocPille
@Paula
wenn du es gefunden hast habe email aktiviert,danke.
Erstellt am 17.02.2009 um 10:45 Uhr von ridgeback
@ Lotte,
suche auch verzweifelt Dein Urteil..
@all,
hier noch Infos bezügl. Kontrolle:
http://www.innoventif.de/downloads/kontrolle.pdf
http://www.betriebsratszentrum.de/CoCoCMS/generator/viewDocument.php?page=5&keywords=Arbeitsverhalten
http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/rechtsprechung/topnews06087.html