Bei uns ist die Verlegung eines Standortes in eine umsatzstärkere Region geplant (dort gibt es auch schon eine Niederlassung). Allen Arbeitsnehmern des von der Verlegung betroffenen Standortes ist ein Arbeitsplatz am neuen Standort angeboten worden. Niemandem soll gekündigt werden.

Muß der Betriebsrat dennoch einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan aufstellen?

Für alle AN ist dieser Schritt mit großen Veränderungen verbunden, es liegt zwischen altem und neuen Standort 350 km.
Wer hat eine Idee?
Danke, Sarabi