Erstellt am 30.06.2006 um 11:33 Uhr von Fayence
Sarabi,
wie viele wahlberechtigte AN gibt es an Eurem Standort? Siehe (Kommentierungen) §§ 111, 112 BetrVG.
Erstellt am 30.06.2006 um 11:40 Uhr von Sarabi
Unsere Firma ist in verschiedene Regionalbereiche eingeteilt. Unser Bereich umfasst 4 Niederlassungen mit ca. 110 Mitarbeitern.
Erstellt am 30.06.2006 um 12:12 Uhr von Fayence
Dann dürften die Bedingungen für eine Betriebsänderung wohl vorliegen.
Ich halte sowohl den Interessenausgleich als auch einen Sozialplan für erforderlich, die Initiative sollte/muss jedoch vom AG ausgehen.
Dieses Thema ist zu komplex, kann Euch daher nur anraten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zwecks Beratung/Unterstützung hinzuzuziehen.
Vorbereitend solltet Ihr Euch mit einer Kommentierung zu den §§111-113 BetrVG befassen!
Erstellt am 30.06.2006 um 12:24 Uhr von Sarabi
Ja, einen Anwaltstermin haben wir schon ausgemacht. Aber kommt denn ein Sozialplan tatsächlich zum tragen, obwohl es zu keinen Kündigungen kommen soll?
Gruß, Sarabi
Erstellt am 30.06.2006 um 12:57 Uhr von Fayence
Sarabi,
ich halte auch einen Sozialplan für erforderlich, da mit dieser Betriebsänderung zwar ein Versetzungsangebot erfolgt, ich aber die Zumutbarkeit (Wohnsitzwechsel etc.) nicht für jeden AN als gegeben annehme.
Müssten nicht auch Änderungskündigungen ausgesprochen werden?
Wartet Euren Anwaltstermin ab!
Gruß
Fayence