Erstellt am 29.09.2005 um 09:37 Uhr von nina
hallo sabine,
ich bin zwar kein datenschutzbeauftragter, aber aus gesundem menschenverstand würde ich sagen gegen das buch ist nichts einzuwenden, wenn bestimmte kriterien geklärt sind:
1. aufbewahrung?
wird das buch nach feierabend im verschlossenen aktenschrank aufbewahrt, wo sowieso die patienten-/bewohnerkartei hängt?
2. anonymisierung?
stehen die namen der leute richtig drin oder besteht die möglichkeit namen/begriffe zu vergeben, die von fremden nicht auf die gemeinte person schließen lassen.
ich denke wenn du mit der chefin vernünftig über diese dinge sprichts und ihr klar machst, dass es für deine arbeit wichtig ist die sachen über die bewohner im notfall nicht erst in einer katei suchen zu müssen und du das buch immer geschützt aufbewahrst, wird sie und der datenschutz wohl nichts mehr dagegen haben.
grüße
nina