datenschutz
hallo,ist es datenschutz, wenn man als br aufzeichnungen darüber macht, daß es mitarbeiter gibt, die nach dem ausstempeln, freiwillig weiterarbeiten, ich meine, es dient zur überprufung der einhaltung, bv arbeitszeit/pausen und dazu dem hl mitzuteilen, dies zu unterbinden...oder? mfg
Community-Antworten (4)
10.05.2015 um 11:24 Uhr
Das hat nichts mit dem Tema Datenschiutz zu tun.
Die Frage ist nur, wie Du Deine Aufzeichnungen nutzen willst. Wenn Du derartige Vorgänge feststellst, müsst Du dies gegenüber dem AG nicht auf die Minute mit Namen usw. belegen. Es reicht doch völlig, dass der BR festgestellt hat, dass so etwas vorkommt und Ihr den AG auffordert, diese Praxis abzustellen.
Außerdem würde ich auch mal mit den Kollegen selber sprechen, warum sie so handeln.
10.05.2015 um 16:50 Uhr
Weiter arbeiten ist als Schwarzarbeit zu beurteilen , also Zoll anrufen Strafe kasieren
10.05.2015 um 20:16 Uhr
lieber Tupac
schöner BR der die Kollegen anschwärzen will! Da gibt es doch erst mal andere Mittel und Wege
11.05.2015 um 11:05 Uhr
@Tupac: "Weiter arbeiten ist als Schwarzarbeit zu beurteilen" Mag sein, dass das bei den Handwerkern bei dir Hause nach Feierabend so ist...
gironimo hat doch schon einiges zum Thema gesagt: redet zunächst mit den Kollegen, bei denen das aufgefallen ist (kleiner Tipp: erzählt denen nicht unbedingt, dass ihr bereits penibel Buch führt, DAS erzeugt garantiert nen Konflikt - mit euch!) Versucht die Kollegen für das Thema zu sensibilisieren. Nicht nur bzgl. Gesundheitsschutz, Work-Life-Balance etc pp. Sondern auch, welches Signal sie Richtung AG aussenden ("Prima, die Arbeit wird gemeistert. Zusätzliches Personal ist nicht notwendig.")
Ansonsten wie gironimo sagt: AG auffordern, dies abzustellen.
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