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Datenschutz

S
schmidt
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um das Schreiben einer Überlastungsanzeige. Wenn ein MA eine Überlastung anzeigen möchte hat er dann auch das Recht andere Mitarbeiter die in diesem Dienst tätig waren namentlich zu erwähnen ohne sie darüber zu informiren. Fällt das unter den Datenschutz?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

23.07.2014 um 14:48 Uhr

Wenn die Nennung des Namens zur Konkretisierung der Überlastungsanzeige von Bedeutung ist, gehört er dazu. Allerdings meine ich, dass Du keine Aussage über die Leistung des AN treffen solltest (also z.B. das auch dieser Überlastet ist oder der gleichen).

Die Frage ist also, in welchem Zusammenhang Du einen Namen nennen willst.

H
Hoppel

23.07.2014 um 16:43 Uhr

@ schmidt

Ich hoffe nicht, dass die Überlastungsanzeige so aussehen soll:

"In meinem Dienst am ... war ich überlastet, weil meine KollegInnen Müller & Meier während der Arbeitszeit nur gequatscht, Kaffee getrunken oder Zigarettenpausen eingelegt haben."

Guck mal hier: https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/ueberlastungsanzeige/#c3234

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