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Datenschutz

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FrankBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe mal wieder eine etwas schwierige Frage. Wir haben seit neuestem in unserem Betrieb einen Datenschutzbeauftragten. Dieser hat dem BR erklärt, dass wir einen externen E-Mail-Anbieter mit Auftragsdatenverarbeitung brauchen. Wir als Betriebsrat sind für unseren Datenschutz selbst zuständig und müssen darum auch dieses externen Anbieter haben. Wie löst Ihr das Problem? Der Datenschutzbeauftragte sagt, dass etwa 99 Prozent der Anbieter keine Auftragsdatenverarbeitung haben. Hat eventuell schon jemand Erfahrungen mit sowas?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Frank

2.02407

Community-Antworten (7)

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wölfchen

19.11.2010 um 09:42 Uhr

. . . ja wenn Euer Arbeitgeber so großzügig ist und die Kosten dafür trägt, denn solche Verträge sind bestimmt nicht bei freemail zu finden . . .

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FrankBR

19.11.2010 um 15:22 Uhr

Nun, ich denke nicht das man da eine Wahl hat. Wie gesagt haben wir diese Auflage vom Datenschützer erhalten und sollen uns halt daran halten. Scheinbar haben aber nur wenige Firmen einen Datenschutzbeauftragten...

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DonJohnson

19.11.2010 um 15:37 Uhr

Nicht jede Firma braucht einen BDSB - aber das ist ein anderes Thema. Irgendwie kann ich der Aussage auch nciht folgen - hat er erklärt warum? Ich verstehe den Zusammenhang nciht. Wenn in Sachen Datenschutz bei euch alles ok ist, warum dann ein externer weiterer Email Anbieter? Auf die Erklärung wäre ich echt gespannt...

Interessant ist es für mich aber, wie selten selbst Gremien gegen das BDSG verstoßen. Im übrigen: wir waren keine Ausnahme, sind aber momentan dabei das abzustellen ;-)))

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FrankBR

19.11.2010 um 16:23 Uhr

Der BDSB hat gesagt, dass unsere BR-E-Mail nicht auf dem Firmenserver laufen darf, da der Administrator die Möglichkeit hat diese Mails zu lesen und dem AG zugänglich zu machen. Der BR ist für seinen Datenschutz selbst zuständig und muss sogar ein Mitglied des Gemiums entsprechend qualifizieren lassen. Das Thema Auftragsdatenverarbeitung hat was mit dem §11 BDSG zu tun.

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DonJohnson

19.11.2010 um 16:48 Uhr

Ok, zwei verschiedene Dinge - hatte das anders verstanden. Einen Missbrauch wird es nicht hindern, aber eine BV wie wann wo zu verfahren ist, gibt euch noch mehr Möglichkeiten der Kontrolle. Keiner kann unter anderem verhindern, dass der AG BR Post öffnet oder zurückhält - aber auch das ist strafbar. Ich denke, man sollte da nicht zu paranoid werden. Und wenn ihr euch nciht sicher seid, nehmt euch doch so eine freemail Adresse - stellt sicher, dass eure Internetverbindung am Server vorbeigeleitet wird - ich weiß nciht wie das ding heißt, aber sowas gibt es und jeder Zugriff wird protokolliert...

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FrankBR

19.11.2010 um 20:03 Uhr

Nun, das hat nichts mit paranoid zu tun. Diese Vorgabe kam vom BDSB und kann bei Nichtbeachtung zu empfindlichen Strafen führen. Der BDSB ist ein externer Berater und macht wahrscheinlich seinen Job extrem nach Vorschrift. Es wird also doch zu einem ziemlichen Problem, denn kein freemail-Anbieter bietet eine Auftragsdatenverarbeitung. Dies ist eine Art Vertrag, dass die Daten halt sicher sind und nur für bestimmte Personen zugänglich.

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wölfchen

19.11.2010 um 20:25 Uhr

. . . ich würde doch erst mal die Frage klären, ob Ihr per Mail überhaupt schützenswerte Daten empfangt oder versendet, oder? Wir haben ein betriebliches Mailfach, an den Server angeschlossen - darauf empfangen wir betriebsinterne Mails, in der auch mal Mitarbeiterdaten enthalten sein können. Dann haben wir eine freemail- Adresse ohne Zugriff des AG, da empfangen wir Newsletter (z.B. von der W.A.F.;-)), Nachrichten der Gewerkschaft usw. - also nix besonders schützenswertes. Anderen Schriftverkehr z.B. mit der uns vertretenden Rechtsanwältin bekommen wir schriftlich in Papierform - ich wüßte nicht, wo da ein datenschutzrechtliches Problem sein sollte . . .

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