Erstellt am 14.12.2022 um 13:30 Uhr von nicht brauchen
Sitzung einberufen und !!!alle!!! Mitglieder des BR auf Datenschutzschulung senden.
Danach nochmal die Angaben anfordern.
Erstellt am 14.12.2022 um 16:15 Uhr von Relfe
eigentlich benötigt der BR erstmal nur die Anzahl der SB und der SB-Anerkannten, die reine Zahl fällt nirgens in die DSchGVO, ist ja nur eine Zahl.
wenn das min. 5 sind wird der Wahlvorstand bestellt und der geht dann zur WV-Schulung und dann fordert er die Daten vom AG an.
Damit erzeugt ihr beim AG erstmal Druck, weil der WV ggf. auch direkt das Integrationsamt mit "ins Boot" holen kann, zur Unterstützung.
Und dann wie @nicht brauchen schon schrieb, erstmal 2- alle BRM DSchGVO schulen lassen
Erstellt am 14.12.2022 um 16:34 Uhr von Der Kranfahrer
Okay. Ich werde das Mal in die Gruppe bei uns zur Sprache bringen.
Können wir uns auch ein externen Datenschutzbeauftragten holen?
Erstellt am 14.12.2022 um 21:18 Uhr von SBV Frank
dann verweist doch den Arbeitgeber einmal auf den Paragraphen 163 Abs. 2 Satz drei im SGB IX!
Fordert ihn auf, seine Pflicht auf das Verzeichnis, dass er bis zum 31. März herausgeben muss jetzt an euch herauszugeben!
im übrigen, würde ich wenn der AG jetzt schon so anfängt, das Integrationsamt einschalten und um Hilfe bitten!