Verhinderung zu Betriebsratssitzungen wegen auswärtiger Kundentermine
Meine Frage lautet: Ein BR-Mitglied kann durch auswärtige Kundentermine nicht an BR-Sitzungen teilnehmen (mehrere Tage vor Ort beim Kunden - weiter Anfahrtsweg)
Die Sitzungen sind jeden Freitag und das BR-Mitglied kann ca. an 5 Sitzungen, in einem Zeitraum von 3 Monaten, nicht teilnehmen.
Kommt das BR-Mitglied pünltlich zur Sitzung zurück, kann es passieren, dass in der Woche darauf noch einmal zum Kunden gefahren werden muss. Dadurch erhöhte Fahrt- und Hotelkosten. Ist das tragbar oder wie muss man da entscheiden. Der AG ist sicherlich dazu verpflichtet die Termine so zu planen, dass das BR Mitglied nicht verhindert ist. Aber ist das zumutbar dadurch die Kundentermine zu verlängern bzw. den MA noch mal den weiten Weg zum KUnden zu schicken, weil man ggf. mit der Arbeit vor Ort nicht fertig geworden ist.
Community-Antworten (3)
16.09.2005 um 11:19 Uhr
Wenn es der Kundenbeziehung nicht schadet, das der Kollege zur Sitzung kommt und in der Woche darauf wieder hin fährt, muss der AG die Kosten tragen. Wenn natürlich die Kundenbeziehung und damit der gesamte Auftrag auf dem Spiel steht, sieht das anders aus. Ich denke, das kann der Kollege selbst am Besten abwägen.
18.09.2005 um 21:34 Uhr
Hallo Annyn, gibt es bei euch denn keine Ersatzmitglieder?! Dafuer sind die naemlich da....
19.09.2005 um 09:47 Uhr
Ersatzmitglieder können nur bei einem echten Verhinderungsgrund eingeladen werden. Dazu zählen Krankheit, Urlaub und Schulungen. Arbeit zählt nicht dazu. Täve
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