Erstellt am 19.11.2013 um 14:16 Uhr von gironimo
Als Ansprechpartner der AN im Betrieb sind dann die Ersatzmitglieder im Rennen. Eine ao. Sitzung können doch die Betriebsräte auch vor Ort am Rande der Versammlung durchführen.
Ich sehe da keine Probleme (Die Einladung kann man auch handschriftlich zu Papier bringen und bestimmt Vorort auch kopieren.
Erstellt am 19.11.2013 um 15:12 Uhr von thommi
Da auch BRM ja keine gespaltene Persönlichkeiten sind, gilt auch hier wie bei Verhinderung einzelner BRM bei der Teilnahme an der GBR Sitzung, dass sie örtl. also als BRM verhindert sind.
Dieses ist wichtig bei dr Farge, sind EBRM nachgerückt und haben damit den nachwirkenden Kündigungsschutz erwirkt? Klare Antwort JA! denn sie rücken für diese beiden Tage nach!
Erstellt am 19.11.2013 um 21:39 Uhr von rtjum
alle nehmen teil?
interessant, das wären bei uns dann 13Leute, denke unser AG würde sich freuen...
Erstellt am 20.11.2013 um 09:09 Uhr von fragenderBR
@rtjum: wie ich oben schon schrieb: das geschieht mit Einverständnis des AG.
Ich vermute aber auch ganz stark, dass er sich freut, wenn 21 Betriebsräte zusammenkommen. Da hast du absolut Recht!