Erstellt am 27.04.2020 um 20:35 Uhr von celestro
Bei 2,5 Tagen für eine Sitzung würde ich als AG auch Stichpunkte haben wollen. Der AG hat Dich freizustellen für die Zeit, die benötigt wird und eher kein Anrecht auf Stichpunkte. Aber Du mMn auch keine 2,5 Tage für eine einzelnen BR-Sitzung.
Erstellt am 28.04.2020 um 07:48 Uhr von Kratzbürste
Es kommt stark auf den Betrieb an, wie viel Zeit man tatsächlich benötigt. Aber das hat der Arbeitgeber nicht zu bewerten. Ob und in welchem Umfang BR- Arbeit erforderlich ist, entscheidet das BR Mitglied selbst. Der AG muss die Freistellung ja auch nicht genehmigen, sondern hat es hinzunehmen, wenn das BR- Mitglied sich anmeldet.
Hat der AG Zweifel, muss er das Arbeitsgericht anrufen.
Erstellt am 28.04.2020 um 08:16 Uhr von moreno
Der Vorgesetze bekommt Bescheid und gut ist. Da wird nicht diskutiert!
Erstellt am 28.04.2020 um 11:34 Uhr von Pjöööng
Das BAG hat bereits vor 25 Jahren seine Rechtsprechung aufgegeben nach der der Arbeitgeber Anspruch auf eine stichwortartige Umschreibung der beabsichtigten BR-Tätigkeit hat. Insofern ist die erste Antwort hier etwas verstörend.
Aber in der Tat ist es für mich nicht nachvollziehbar wie eine Sitzung die inclusive Einarbeitung in die Themen einen Tag braucht, einen ganzen Tag für die Nachbreitung braucht.
Erstellt am 28.04.2020 um 12:58 Uhr von moreno
Der freigestellte BRV ist im Urlaub! Wie kommst Du darauf, dass sein Vertreter dessen Aufgaben so nebenher verrichten soll?
Wie gesagt abmelden für diese Zeit und gut ist!
Erstellt am 28.04.2020 um 13:09 Uhr von celestro
"Insofern ist die erste Antwort hier etwas verstörend."
Wohl kaum, oder wo steht da, der AG hätte ein Anrecht auf die Stichpunkte?