Erstellt am 15.03.2010 um 13:52 Uhr von Nemeth
Hi Sandy,
Das kann sie als GBRV sicher. Aber ist es nicht möglich die BR-Sitzung um einen Tag zu verschieben, wenn die Teilnahme so wichtig ist? Nur mal so pragmatisch gefragt.
Erstellt am 15.03.2010 um 13:54 Uhr von sandsand
Die örtliche Sitzung ist auch sehr wichtig und wird bei uns immer am gleichen Tag gemacht. Bei einem Gremium von 25 verschiebt man die auch nicht einfach mal so nur weil die Vorsitzende andere Sachen macht.
Mir geht es insbesondere um die Möglichkeit/Pflicht Ersatz zu laden. Nicht dass hier manipuliert wird.
Danke sandy
Erstellt am 15.03.2010 um 13:58 Uhr von Nemeth
Hi Sandy,
ok verstehe. Aber eine GBR/GF-Veranstaltung ist eigentlich keine Verhinderung im Sinne des BetrVG. Meiner Ansicht nach kannst Du deshalb kein Ersatzmitglied einladen.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn es jemand anders belegen kann.
Erstellt am 15.03.2010 um 13:58 Uhr von Petrus
3 - Ersatzmitglied laden
1 - kein Verhinderungsgrund, kein Ersatzmitglied - auf den GBR vorbereiten kann man sich auch, wenn grad keine BR-Sitzung ist. (auch wenn ich mich das bei meinem Nick kaum zu sagen traue: Auch bei mir ist schonmal der sonntägliche Kirchgang ausgefallen, weil ich noch was für den BR vorzubereiten hatte und das am ausgefallenen Samstags-Fernsehabend nicht geschafft habe...)
2 - kein Verhinderungsgrund, kein Ersatzmitglied - wenn der BR seine Sitzungen parallel zu MA-Infoveranstaltungen durchführt, ist er selber schuld. Die kann man auch verschieben.
Erstellt am 15.03.2010 um 15:13 Uhr von rolfo
Die Teilnahme an einer GBR Sitzung ist aber ein Verhinderungsgrund, nicht die Vorbereitung oder Teilnahme an einer Infoveranstaltung
Erstellt am 15.03.2010 um 16:00 Uhr von sandsand
lieber Petrus
Deine Antwort zu Ziffer 3 verstehe ich nicht. Da würde doch auch die Antwort zu Ziffer 2 gelten oder. Auch in dem Fall kann man die BR sitzung doch verschieben
Danke
Sandy
Erstellt am 15.03.2010 um 17:27 Uhr von Petrus
Verschieben geht immer. Hier ist ja die Frage, ob das GBR-Mitglied wirksam verhindert ist.
Bei 3. würde ich die Anwesenheit der GBR-V als erforderlich ansehen, da der GBR das Ganze ja (mit-)veranstaltet. Damit ist sie wegen GBR-Termin verhindert. (Denn wenn der Veranstalter nicht kommt, findet die Veranstaltung nicht statt.)
Bei 2. ist es eben eine ArbGeb-Versammlung. Die findet auch statt, wenn der GBR nicht kommt...
Erstellt am 16.03.2010 um 10:20 Uhr von sandsand
vielen Dank für die Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen
Sandy