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Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit

S
sandsand
Nov 2016 bearbeitet

Noch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch

Kann man ein Ersatzmitglied in folgenden Konstellationen laden?

  1. GBR-Vorsitzende bereitet eine GBR Sondersitzung vor und hat daher keine Zeit für die ordentliche BR-Sitzung

  2. AG macht eine MA-Infoveranstaltung zu einem Projekt das mit dem GBR behandelt wird. Kann die GBR-Vorsitzende daran teilnehmen und nicht zur ordentlichen BR-Sitzung erscheinen

  3. AG macht eine InfoVeranstaltung zusammen mit GBR. GBR-Vorsitzende nimmt für GBR teil und nicht an der Sitzung des örtlichen BR

Kann tatsächlich die GBR-Vorsitzende die Prios hier festlegen?

Danke für die Antworten

sandy

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Community-Antworten (8)

N
Nemeth

15.03.2010 um 14:52 Uhr

Hi Sandy,

Das kann sie als GBRV sicher. Aber ist es nicht möglich die BR-Sitzung um einen Tag zu verschieben, wenn die Teilnahme so wichtig ist? Nur mal so pragmatisch gefragt.

S
sandsand

15.03.2010 um 14:54 Uhr

Die örtliche Sitzung ist auch sehr wichtig und wird bei uns immer am gleichen Tag gemacht. Bei einem Gremium von 25 verschiebt man die auch nicht einfach mal so nur weil die Vorsitzende andere Sachen macht.

Mir geht es insbesondere um die Möglichkeit/Pflicht Ersatz zu laden. Nicht dass hier manipuliert wird.

Danke sandy

N
Nemeth

15.03.2010 um 14:58 Uhr

Hi Sandy,

ok verstehe. Aber eine GBR/GF-Veranstaltung ist eigentlich keine Verhinderung im Sinne des BetrVG. Meiner Ansicht nach kannst Du deshalb kein Ersatzmitglied einladen.

Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn es jemand anders belegen kann.

P
Petrus

15.03.2010 um 14:58 Uhr

3 - Ersatzmitglied laden 1 - kein Verhinderungsgrund, kein Ersatzmitglied - auf den GBR vorbereiten kann man sich auch, wenn grad keine BR-Sitzung ist. (auch wenn ich mich das bei meinem Nick kaum zu sagen traue: Auch bei mir ist schonmal der sonntägliche Kirchgang ausgefallen, weil ich noch was für den BR vorzubereiten hatte und das am ausgefallenen Samstags-Fernsehabend nicht geschafft habe...) 2 - kein Verhinderungsgrund, kein Ersatzmitglied - wenn der BR seine Sitzungen parallel zu MA-Infoveranstaltungen durchführt, ist er selber schuld. Die kann man auch verschieben.

R
rolfo

15.03.2010 um 16:13 Uhr

Die Teilnahme an einer GBR Sitzung ist aber ein Verhinderungsgrund, nicht die Vorbereitung oder Teilnahme an einer Infoveranstaltung

S
sandsand

15.03.2010 um 17:00 Uhr

lieber Petrus

Deine Antwort zu Ziffer 3 verstehe ich nicht. Da würde doch auch die Antwort zu Ziffer 2 gelten oder. Auch in dem Fall kann man die BR sitzung doch verschieben

Danke Sandy

P
Petrus

15.03.2010 um 18:27 Uhr

Verschieben geht immer. Hier ist ja die Frage, ob das GBR-Mitglied wirksam verhindert ist.

Bei 3. würde ich die Anwesenheit der GBR-V als erforderlich ansehen, da der GBR das Ganze ja (mit-)veranstaltet. Damit ist sie wegen GBR-Termin verhindert. (Denn wenn der Veranstalter nicht kommt, findet die Veranstaltung nicht statt.) Bei 2. ist es eben eine ArbGeb-Versammlung. Die findet auch statt, wenn der GBR nicht kommt...

S
sandsand

16.03.2010 um 11:20 Uhr

vielen Dank für die Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen

Sandy

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