Erstellt am 02.09.2008 um 11:23 Uhr von paula
Ich sehe es wie Du. Aber es gibt da verschiedene Auffassungen. Grundsätzlich spricht ja schon was dafür Ersatzmitgliedern einen Kündigungsschutz zu verschaffen um die Tendenz einiger AG zu bremsen Betriebsräte los zu werden. Aber wenn es um betriebsbdeingte Kündigungen geht finde ich es nicht fair gegenüber der anderen MA
Erstellt am 02.09.2008 um 11:31 Uhr von Sandy86
Sry ich meinte natürlich einem Ersatzmitglied Kündigungsschutz zu verschaffen upps.
@ Paula danke das es wen gibt der die selben Bauchschmerzen damit hat wie ich, zumal eine anderere für die Kündigung in Frage kommende Alleinerziehende Mutter ist und das Ersatzmitglied keine Unterhaltsverpflichtungen hat, jünger ist und auch noch nicht solange im Unternehmen.
LG
Sandy86
Erstellt am 02.09.2008 um 12:00 Uhr von see-see
Zu Anfang meiner BR-Zeit hatte ich auch mal den Einfall, aus dem von dir genannten Grund die Sitzungen so zu legen, dass die Ersatzmitglieder eingeladen werden müssen. (Allerdings gab es dazumal keine Hinweise auf mögliche Entlassungen). Heute sehe ich es als unfaire Praxis an. Denn DAS sieht der Gesetztgeber nicht vor und die Ersatz-BRMs müssen gem. Sozialauswahl beurteilt werden wie alle anderen auch (augenommen MAs mit Sonderkündigungssschutz, wie eben z.B. BRMs).
Erstellt am 02.09.2008 um 13:14 Uhr von rolfo2
Gewillkürte Einladung eines Ersatzmitglied zur Erlangung des Kündigungsschutzes sind verboten. Wenn das nachweisbar ist hat das BR Gremium ein Problem und das Ersatzmitglied ist trotzdem seinen Kündigungsschutz los.