Als private Bildungseinrichtung wird für die Lehrkräfte z.Zt. 2 mal täglich die Arbeit für 14 Minuten unterbrochen (Schüler-Pause). Diese Zeit gilt als Arbeitszeit und wird bezahlt, da die Interpretation von § 15 BAT - nur die Ruhepausen nach ArbZG von der Arbeitszeit abzuziehen - angewendet wird.
Hat sich etwas in Bezug auf diese Interpretation geändert?