Schüler-Pause als bezahlte "Kurzpause" nach BAT/TvÖD für Lehrer - bleibt das so?
Als private Bildungseinrichtung wird für die Lehrkräfte z.Zt. 2 mal täglich die Arbeit für 14 Minuten unterbrochen (Schüler-Pause). Diese Zeit gilt als Arbeitszeit und wird bezahlt, da die Interpretation von § 15 BAT - nur die Ruhepausen nach ArbZG von der Arbeitszeit abzuziehen - angewendet wird. Hat sich etwas in Bezug auf diese Interpretation geändert?
Community-Antworten (1)
07.09.2005 um 01:09 Uhr
Schwierige Frage, Kalo. Nach meiner Kenntnis hat sich in diesem Punkt nichts geändert, aber ich bin auch nicht ganz sicher, ob das nach dem 01.10.2005 auch noch so sein wird, wenn der "neue BAT" in Kraft tritt. Diese und viele andere Fragen werden im dazu stattfindenden Seminar der W.A.F. beantwortet.
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