BV Arbeitszeit - bezahlte Pausen!
Hallo Leute,
uns geht es in dieser Frage hauptsächlich um die bezahlten Pausen vom AG.
Wir haben seit 10 Jahren eine "Regelung" für 3-Schichtarbeiter (39h Woche) die besagt, dass von MO-DO, 4x8h und FR 1x7h gearbeitet wird. MO-DO werden täglich 30´ min Pause vom AG bezahlt. FR gibt es keine Pause ( von allen AN so gewünscht). Also effektive Arbeitszeit in der Woche 37h, + 2h bezahlter Pause = 39h. Diese "Regelung" wurde nie schriftlich fixiert, sondern wird seit Jahren so durchgeführt.
Nun möchte der AG etwas schriftliches vereinbaren.
Die BV soll u.a. folgende Regelung haben: Arbeitszeit von MO-FR jeweils 8h, mit je 30`min Pause davon je 18´bezahlt. Ergibt bei 5x 7,5h Arbeitszeit, effektiv 37,5h in der Woche + 1,5h (5x18´) bez. Pause = 39h.
Frage: Kann der Betriebsrat von einer betrieblichen Übung ausgehen, die gegenüber den Arbeitnehmern schon seit Jahren angewendet wird, was heißt, der Betriebsrat braucht dieser BV nicht zu zustimmen und es bliebe alles beim Alten. oder kann der AG die bezahlten Pausen ohne Zustimmung des Betriebsrates reduzieren?
Community-Antworten (4)
05.01.2017 um 09:29 Uhr
Also, meiner Meinung nach wurde nun 10 Jahre lang gegen das ArbZG verstoßen indem Freitags bei 7 Stunden Arbeit keine Pause gemacht wurde. Vielleicht hat der AG diesen Fehler erkannt und will ihn jetzt regulieren um sich abzusichern… Ich glaube nicht, dass ein Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen als Betriebliche Übung durchgeht.
05.01.2017 um 10:42 Uhr
Sehe ich auch so. Auf Pausen kann nicht "verzichtet" werden. So gesehen ist auch der BR nicht berechtigt, eine Regelung zu favorisieren, die gegen das Gesetz verstößt.
Und auch wenn die Pausen vom AG bezahlt werden, kann man sie nicht zur Wochenarbeitszeit hinzuzählen.
05.01.2017 um 20:32 Uhr
Gironimo, den letzten Satz verstehe ich nicht. Warum sollten bezahlte Pausen nicht zur Wochenarbeitszeit zählen?
06.01.2017 um 15:54 Uhr
Weil es entweder ne Pause ist, oder Arbeitszeit.
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