Erstellt am 18.10.2006 um 08:14 Uhr von friedrich
Hallo Tine,
ihr müßt unbedingt den Inhalt der Arbeitsverträge überprüfen lassen (Gewerkschaft oder Anwalt). Hier ist aber jeder einzelne, betroffene Kollege gefragt, weil Arbeitsvertrag=Einzelvertrag und zunächst nicht in der Zuständigkeit des BR. Hierdurch kann dann festgestellt werden ob für den einzelnen AN die den BAT ersetzenden TV gelten. Dies ist aufgrund deiner knappen Fragestellung jetzt schwer zu beurteilen.
Der Trick der AG, sich durch angeblichen Austritt aus den AG-Verbänden der Tarifbindung zu entziehen greift seit einiger Zeit um sich, wie ein Krebsgeschwür. Probates Mittel hier gegen wäre zunächst einmal ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad in den Betrieben, auch wenn dies viele nicht gerne hören.
Dann könnte man sich dem Entzug der AG mit dem Angebot von Haustarifverträgen entgegenstellen. Dies ist aber erst einmal nicht Sache der BR.
Egal welche Regelung für euren Betrieb getroffen wird, muss ja doch wohl eine neue Eingruppierung bzw. Umgruppierung der MA erfolgen. Hier seid Ihr dann als BR wieder gefragt und habt MBR.
Zu alledem gehört aber Solidarität und Zivilcourage der BR aber auch aller Kolleginnen und Kollegen.
Erstellt am 18.10.2006 um 12:26 Uhr von Kölner
@friedrich
So ganz stimmt das nicht, was Du schreibt und empfiehlst.
Ein AG der nicht mehr einem AG-Verband angehört kann sich im Rahmen der § 105 GewO "frei bewegen": Er kann AV abschliessen, wie er will. Er kann sich auch an einen TV anlehnen oder frei verhandeln.
@Tine
Der BAT gilt nach wie vor. Er ist nicht gekündigt!!!
Erstellt am 18.10.2006 um 15:05 Uhr von friedrich
@Kölner
Da will ich dir gar nicht widersprechen, war von mir auch so nicht gesagt. Was der AG alles machen kann, wenn man ihn läßt, steht außer Frage. Mir geht es vielmehr darum, wie wir uns gegen solche Machenschaften wehren können