TdL oder TVöD -- oder BAT "stillgelegt?"
TdL oder TVöD? oder BAT" stillgelegt"?
Bin seit kurzer Zeit im BR. Einige MA haben noch den alten BAT-Vertrag in Klammer (Land). Nachdem letztes Jahr die Verhandlungen angefangen haben,erhielten sie einen Brief der GL,indem sie darauf hingwiesen wurden,dass sie nicht mehr im Arbeitgeberverband Mitglied sind (waren sie bisher auch nicht)und diesen TVöD nicht übernehmen, und die Verträge nach Bund/ Kommune abgeschlossen sind.Nachdem dies nun aufgespalten wurde in TdL und TVöD war ich der Meinung, dass für diese Mitarbeiter der TdL Abschluß entscheidend ist. Kann die GL einfach diese BAT-Verträge "stilllegen" oder gehen sie automatisch in einen TdL oder TVöD über?
Community-Antworten (3)
18.10.2006 um 10:14 Uhr
Hallo Tine, ihr müßt unbedingt den Inhalt der Arbeitsverträge überprüfen lassen (Gewerkschaft oder Anwalt). Hier ist aber jeder einzelne, betroffene Kollege gefragt, weil Arbeitsvertrag=Einzelvertrag und zunächst nicht in der Zuständigkeit des BR. Hierdurch kann dann festgestellt werden ob für den einzelnen AN die den BAT ersetzenden TV gelten. Dies ist aufgrund deiner knappen Fragestellung jetzt schwer zu beurteilen.
Der Trick der AG, sich durch angeblichen Austritt aus den AG-Verbänden der Tarifbindung zu entziehen greift seit einiger Zeit um sich, wie ein Krebsgeschwür. Probates Mittel hier gegen wäre zunächst einmal ein hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad in den Betrieben, auch wenn dies viele nicht gerne hören. Dann könnte man sich dem Entzug der AG mit dem Angebot von Haustarifverträgen entgegenstellen. Dies ist aber erst einmal nicht Sache der BR. Egal welche Regelung für euren Betrieb getroffen wird, muss ja doch wohl eine neue Eingruppierung bzw. Umgruppierung der MA erfolgen. Hier seid Ihr dann als BR wieder gefragt und habt MBR. Zu alledem gehört aber Solidarität und Zivilcourage der BR aber auch aller Kolleginnen und Kollegen.
18.10.2006 um 14:26 Uhr
@friedrich So ganz stimmt das nicht, was Du schreibt und empfiehlst. Ein AG der nicht mehr einem AG-Verband angehört kann sich im Rahmen der § 105 GewO "frei bewegen": Er kann AV abschliessen, wie er will. Er kann sich auch an einen TV anlehnen oder frei verhandeln.
@Tine Der BAT gilt nach wie vor. Er ist nicht gekündigt!!!
18.10.2006 um 17:05 Uhr
@Kölner Da will ich dir gar nicht widersprechen, war von mir auch so nicht gesagt. Was der AG alles machen kann, wenn man ihn läßt, steht außer Frage. Mir geht es vielmehr darum, wie wir uns gegen solche Machenschaften wehren können
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