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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlte Pausen

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Miona
Nov 2016 bearbeitet

wie sollen wir (BR-Gremium) damit umgehen, bis Januar wurden unseren Nachtwachen (Pflege) die Pausen bezahlt bei einer Arbeitszeit von 9 Std. (anwesend 9.5 std ) also in der Sollzeit immer 9.5 Std.gerechnet. Jetzt will der AG die Pausen nicht mehr zahlen also würde es für die Nachtwachen bedeuten das sie ca. 1-2 Nächten mehr machen müßten um auf ihre Sollzeit im Monat zu kommen. weis jemand wie wir da handeln können es gab bei uns (9 köpfiges BR-Gremium) schon rege Diskusionen aber eigentlich kein Ergebniss Danke

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Community-Antworten (7)

T
Tulpe Akzeptiert

29.01.2013 um 11:01 Uhr

Dieses Problem hatten wir auch. Wir haben unserem Chef gefragt, können unsere Nachtwachen dann auch auch Ihren Arbeitsplatz verlassen? Diese Möglichkeit muss gegeben sein. Außerdem fällt das unter Mitbestimmung. Mitbestimmungsrechte des BR bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)

Gruß

G
gironimo

29.01.2013 um 10:54 Uhr

Gilt bei Euch ein Tarif?

Gibt es bei Euch eine BV zu diesem Thema?

Hoffentlich nicht. Dann wären es wahrscheinlich individuelle Ansprüche (Stichwort betriebliche Übung), und der AG kann nicht einseitig Änderungen vornehmen.

Ich würde zur Klärung der Detailfragen einen Fachanwalt hinzuziehen.

K
Kölner

29.01.2013 um 10:57 Uhr

@gironimo Jetzt bin ich aber gespannt. Warum kann das der AG das nicht vornehmen? Wegen betrieblicher Übung? Hmm...

@Miona Ist denn die tatsächliche Einhaltung der Pause gewährleistet?

M
Mioma

29.01.2013 um 11:15 Uhr

Danke ,
als erstes wir hatten bis 31.12.12 einen Tarifvetrag sind zur Zeit in Verhandlungen , und haben ja Bestandsschutz BV haben wir noch nicht wollen wir aber ist in der mache und die gleiche frage haben wir auch dem AG gestellt ob dann eine Nachtwache raus kann wenn sie ihre Pausen macht . Danke nochmal ich werde es so weiter geben denke wir werden eine Fachanwalt hinzuziehen müßen noch den heutigen Tag abwarten da noch ein Gespräch statt findet .

G
gironimo

29.01.2013 um 12:59 Uhr

und die gleiche frage haben wir auch dem AG gestellt ob dann eine Nachtwache raus kann wenn sie ihre Pausen macht <

Sie muss es könne.

Wenn Ihr das so akzeptiert, öffnet Ihr dem Unrecht erst so richtig die Tür. Pausen dienen zur Erholung und die AN müssen dabei die Pause ohne Arbeitsunterbrechung nehmen können.

Zu sagen: "Wir schließen die Augen wenn der AG zahlt und die Pause ist eigentlich gar keine", ist der falsche Weg. Aber natürlich - die Diskussion ist dann vielleicht erst mal vom Tisch....

Ich sehe die Bezahlung der Pause (sofern sie nicht durch freiwillige BV oder Tarif geregelt wird) in der Tat als zusätzliche freiwillige Leistung, die durch immer fortwährende Gewährung ohne Vorbehalt zu einer stillschweigenden Ergänzung des Arbeitsvertrages geführt haben könnte.

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Miona

29.01.2013 um 14:22 Uhr

Hallo gironimo,

die Pausen werden schon eingehalten so gut es geht in der Pflege können auch Vorkommnisse passieren dann bleibt kein kollege sitzen und macht Pause , es sind keine Maschinen die mal unbeaufsichtigt sein können . diese zusätzliche Leistung sind ja in der Vergangenheit ( mehrere Jahre ) vom AG geleistet worden , und jetzt plötzlich nicht mehr (Einsparungen )das sind für uns keine gute maßnahmen bei dem Personalnotstand

" stillschweigende Ergänzung des Arbeitsvertrag " kann die dann einfach aufgelöst werden ????

N
nicoline

30.01.2013 um 12:52 Uhr

Hallo Miona, ich sehe das wie gironimo: die Bezahlung der Pause (sofern sie nicht durch freiwillige BV oder Tarif geregelt wird) in der Tat als zusätzliche freiwillige Leistung, die durch immer fortwährende Gewährung ohne Vorbehalt zu einer stillschweigenden Ergänzung des Arbeitsvertrages geführt haben könnte.

stillschweigende Ergänzung des Arbeitsvertrag " kann die dann einfach aufgelöst werden ???? Schau mal hier rein, da kannst Du ganz umsonst eine Fortbildung zum Thema betriebliche Übung machen ;-))

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebliche_Uebung.html

Und ich würde Euch raten, bei Unbelehrbarkeit des AG, zur Klärung einen Anwalt einzuschalten

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