Erstellt am 31.07.2007 um 13:13 Uhr von paula
Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn eine wirksame Versetzungsklausel gegeben ist, ist das durchaus möglich. Wenn es eine solche Klausel nicht vorhanden ist, wird eine Änderungskündigung durch den AG notwendig sein.
Erstellt am 31.07.2007 um 13:23 Uhr von Conny
Der neue Arbeitsplatz soll, wie soeben erfahren, nur für ca. 3 Monate gehen, dann soll der MA wieder zurück an seinen alten Arbeitsplatz.
Der AG sagt noch, wenn er dies nicht macht, kann er gehen.
Gruß
Conny
Erstellt am 31.07.2007 um 13:55 Uhr von Hansii
Conny: Was sagt denn nun der Arbeitsvertrag?
Richtig ist: Wenn darin eine Versetzung nicht z.B. räumlich beschränkt ist, wird er darum kaum herum kommen. Der Nichtantritt der Stelle kann dann mit Abmahnung bzw. in Folge mit Kündigung geahndet werden.
Da es "nur" (ja, kann eine lange Zeit sein) geht, wird man das doch hinbekommen können?
Anders sieht es aus, wenn der AV keine Regelung oder eine einschränkende Regelung beeinhaltet, z.B.
AG behält sich vor, den AN auch an einem anderen Standort im Großraum Frankfurt einzusetzen. Die berechtigten Interessen des AN wird er dabei angemessen berücksichtigen.
Hoffe es hilft.
Erstellt am 31.07.2007 um 14:03 Uhr von Conny
@hansii
was im Arbeitsvertrag steht lese ich erst morgen. Wenn nichts geregelt ist, aber der AG sagt trotzdem wenn der MA nicht will dann kann er gehen, wie sieht's dann aus. Was kann man machen????
Gruß
Conny
Erstellt am 31.07.2007 um 14:04 Uhr von Konrad
Ohne Betriebsrat ? Dann gilt die „Willkür des Arbeitgebers“ das Direktionsrecht.
@paula selbst wenn im AV nichts von „Einsatz an anderen Orten“ steht, hilft dem AG immer eine Ergänzungsvereinbarung.
Der Schlusssatz sagt Alles, na ja nur 3 Monate.
Erstellt am 31.07.2007 um 14:15 Uhr von Conny
das geht ja schon ans Mobbing. Der AG kann dich nicht schalten und walten wie er will. Er kann doch nicht sagen drei Monate dort, zwei Monate dort, vier Monate dort.
Man hat doch schließlich auch ein Familienleben. Ich kanns nicht glauben dass der Arbeitgeber so mit Leuten umgehen kann.
Da muss es doch Richtlinien geben in wieweit es einem MA zumutbar ist.
Ich würde ja nichts sagen wenn der Arbeitsplatzwechsel in einer nähe von 50 KM sich befindet aber 200. Morgen sinds dann 300, übermorgen 500 Km. Da muss es doch eine Regelung geben!!!
Gruß
Conny
Erstellt am 31.07.2007 um 14:25 Uhr von Hansii
Conny: Ich habe hier bisher nichts von "mal hier, mal dort" gelesen. Das wäre sicherlich etwas Anderes, wobei das im Detail doch Einzelfallfragen sind.
Wie oft in welchem Zeitraum wurde versetzt, gibt es sachliche Gründe, wurden die Interesse des MA ausreichend berücksichtigt, etc. pp.
Bitte versorg uns doch mal mit Fakten: Ist es das erste/einzige Mal? Wenn nein, war immer nur dieser eine MA betroffen (Mobbing?)?
Ach ja und: Nachdem ihr noch keinen BR habt, wäre das doch eine schöne Gelegenheit. Dann kan man solche Problemchen viel besser und direkt im Haus klären. Wie wärs?
Erstellt am 31.07.2007 um 14:45 Uhr von Conny
< Conny: Ich habe hier bisher nichts von "mal hier, mal dort" gelesen.
Das ist ja auch nicht so, doch es könnte doch durchaus möglich sein. Dieser MA ist das erste mal überhaupt betroffen.
Doch der AG kann doch nicht einfach so und dann noch mit einer solchen Entfernung versetzen. Es muss doch irgendwo Richtlinien geben in wie weit dies zumutbar ist. Es kann doch nicht sein dass mein Arbeitsplatz z.B. 500 Km weg ist.
Einen BR können wir leider nicht gründen, da wir nur 4 sind.
Gruß
Conny
Erstellt am 31.07.2007 um 15:56 Uhr von Konrad
@conny
Im deutschen Arbeitsrecht gilt was im Arbeitsvertrag steht, was beide Arbeitgeber als auch der Mitarbeiter unterschrieben
haben, nachschauen. Wenn es drin steht, gilt Koffer packen für 3 Monate.
Wohnung und gesetzliche Spesen zahlt der Arbeitgeber.
Wir sind nicht in USA eine Kündigung aus einer daher gesagten Laune geht in Deutschland i.d.R. so einfach nicht, ein AG
muß eine Kündigung rechtlich gut begründen, Kündigungsschutzprozesse kosten viel Geld und Zeit.
Erstellt am 31.07.2007 um 16:08 Uhr von paula
@conny
Das ist noch lange kein Mobbing. Wenn es Dein Arbeitsvertrag hergibt kann der AG durchaus sagen heute hier und morgen dort. Sicherlich braucht es einen sachlichen Grund dafür aber wenn der AN solche Verträge nicht will, dann darf er so etwas nicht unterschreiben.
@konrad
sicherlich kann man das auch durch eine Zusatzvereinbarung machen, aber da muss der AN erst einmal unterschreiben. Das Problem vorliegend ist sicher das der AN keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt. Da kann ein AG sicherlich mehr Druck ausüben.
Erstellt am 01.08.2007 um 09:15 Uhr von Hansii
Was führt AG denn für Gründe an (ggf. nachfragen)? Gerade in einem solch kleinen Betrieb ist doch irgendwie jeder auf jeden angewiesen - immerhin hat Dein Chef nun einmal nur vier MA für diese kurzfristige Versetzung zur Auswahl. Umgekehrt ist aber das natürlich auch Dein Vorteil: Chef kann nicht einfach auf zig andere Kräfte zurück greifen, die halt bei Bedarf versetzt werden können.
Es ist also für alle Beteiligten sinnvoll, das hier fair zu lösen. Der Betroffene soll halt mit dem Chef offen sprechen und auch seine Probleme mit der Versetzung darlegen. Evtl. kann der Zeitraum auf mehrere Kollegen verteilt oder eine Kompensation vereinbart werden (14 Tage Sonderurlaub, um Zeit mit der Familie nachholen zu können, Sonderzahlung, etc.).
Hört Euch aber erst mal an, was die Gründe sind. Vielleicht ist es ja für den Erfolg und Fortbestand des Betriebes wichtig? Chef wird sicher nicht aus Spaß einen vor Ort ja gebrauchten MA nach sonstwohin versetzen.
Abgesehen davon ist Eure Betriebsgröße natürlich ein Problem, wobei KSchG und Betriebrat hin oder her nun einmal die vertraglichen Regelungen zählen. Insofern würde Euch - unterm Strich - auch ein BR oder das KSchG nur wenig helfen (wobei BR natürlich immer hilfreich in solchen Situationen ist).
Mal ein anderer Ansatz: Seid ihr wirklich nur vier Leute oder hat AG evtl. mehrere Filialen/Betriebsstätten, die zusammen mehr als 4 Leute ergeben? Ab 5 kann ja schon gewählt werden... Hier wäre dann zu prüfen, ob diese nicht zusammen zählen oder wirklich eigenständig sind.