Erstellt am 27.03.2019 um 08:05 Uhr von Kratzbürste
Der Kollege wollte doch selber weg. Sonst hätte er doch nicht den Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Erstellt am 27.03.2019 um 08:16 Uhr von TanjaWvonteam
Echt jetzt? Gut, dass du weißt, was ein vorgelegter Aufhebungsvertrag mit einem macht... und danke für die schnelle Antwort.
Erstellt am 27.03.2019 um 09:06 Uhr von celestro
Echt jetzt? Du weißt schon, das man sowas nicht unterschreiben muß? Und was soll das mit Einem machen? Ja, man merkt das man unerwünscht / ersetzbar ist. Das sollte man im Fall "unerwünscht" vermutlich schon früher gemerkt haben und im Fall "ersetzbar" generell wissen.
Aber was für Handlungsmöglichkeiten sollte der BR haben? Er könnte höchstens den Kollegen fragen, ob der sich auf die Stelle bewerben möchte. Nur wäre der AG ja dämlich, ihn wieder einzustellen (man wollte ihn ja scheinbar weg haben).
Erstellt am 27.03.2019 um 09:11 Uhr von Krambambuli
Das ist eben das Problem. Unterschrieben heißt zugestimmt. Das sollte jeder Arbeitnehmer wissen.
Erstellt am 27.03.2019 um 10:28 Uhr von §§Reiter
Zitat von TanjaWvonteam:
"Echt jetzt? Gut, dass du weißt, was ein vorgelegter Aufhebungsvertrag mit einem macht..."
Wenn der Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben ist, ist leider nix mehr zu retten.
Aber ich kann die emotionale Komponente die Du hier ansprichst durchaus nachvollziehen. Leider gibt es AG die das ganz kalkuliert nutzen. Da wird ein MA kurzfristig und ohne Angabe von Gründen zum Chef zitiert, dann lässt man ihn/sie am besten noch ne halbe Stunde vor dem Büro warten, damit sie richtig ins schwitzen kommen. Dann holt man ihn/sie rein, baut sich möglichst bedrohlich auf (am besten gleich zu zweit oder dritt, damit der MA seine Unterlegenheit spürt) und sagt dann sowas wie: "Sie gehen hier erst wieder raus, wenn das unterschrieben ist."
Leider funktioniert es viel zu oft Menschen einfach so zu überfahren.
Wenn Euer AG so drauf sein sollte, müsst Ihr Euch überlegen wie Ihr in Zukunft damit umgehen wollt. Ich würde hier den Mitarbeitern so oft, so laut und so öffentlich wie möglich empfehlen zu jedem Gespräch mit dem Chef einen Betriebsrat mitzunehmen. Das ist ihr gutes Recht! Dann stehen sie nicht alleine da und haben einen Berater und Zeugen dabei.
Erstellt am 27.03.2019 um 10:32 Uhr von Cyber99
Wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, dann ist das Kind natürlich schon in den Brunnen gefallen. Es gibt zwar noch die theoretische Möglichkeit einer Anfechtung, da liegen die Hürden aber hoch. Da würde ich einen Anwalt befragen.
Es kommt im konkreten Fall natürlich auch darauf an, was im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde. Uns ist sicher allen bewusst, was es mit Menschen macht, wenn man erfährt, dass man nicht mehr erwünscht ist. Wenn man dann aber womöglich noch mit einem lausigen Aufhebungsvertrag überfallen und über den Tisch gezogen wird, dann ist man Verlierer im doppelten Sinne - das schmerzt dann umso mehr.
Der laute Schrei nach Gerechtigkeit verhallt hier meistens ungehört.