Erstellt am 17.08.2015 um 15:09 Uhr von Pjöööng
Das ist etwas wirr.
Geht es umj BEM oder um Eingliederung nach dem Hamburger Modell?
Falls das Zweite: Wurde BEM gemacht?
Ist der Hund eine persönliche Marotte oder ist das ein Begleithund auf den sie angewiesen ist?
Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung hat, nicht zwingend auf den immer gleichen Arbeitsplatz. Wenn die Kollegin jetzt wieder beanstandungslos arbeiten kann, dann gibt es auch keinen Grund ihr zu kündigen. Wollte man ihr krankheitsbedingt kündigen, dann wäre zuvor BEM zwingend.
Aber das sind alles Dinge die eigentlich beim BEM besprochen werden sollten.
Erstellt am 17.08.2015 um 22:02 Uhr von alterMann
Hallo,
offensichtlich braucht es hier ein BEM mit dem wirklichen Willen, eine Lösung zu finden, und mit Phantasie. Beides solltet Ihr ggfs. einfordern.
Möglicherweise ist auch der Kontakt zum Integrationsamt hilfreich: Sollte eine Behinderung festgestellt werden oder eine Gleichstellung, könnte das Amt die Eingliederung fördern. Auch von dort habe ich schon so manchen unkonventionellen Vorschlag gehört.
Erstellt am 18.08.2015 um 10:40 Uhr von Helfende
Nein es wurde bisher noch nichts gemacht, die Dame hatte lediglich ein Gespräch von sich aus mit dem Vorsitzenden wo sie mitteilte wieder kommen zu wollen mit Eingliederung usw.
Der Hund ist eine persönliche Marotte und wurde erlaubt weil sie allein in nem Container war. Wenn sie wieder kommt ist sie nicht mehr allein im Büro.
Erstellt am 18.08.2015 um 11:37 Uhr von Hoppel
@ Helfende
Wie ist denn das Thema "Wiedereingliederung" bei Euch geregelt? Ist der AG auf Basis eines TV / einer BV verpflichtet, eine Wiedereingliederung (z.B. nach Hamburger Modell) anbieten zu MÜSSEN?
Grundsätzlich kann ein AG eine (stufenweise) Wiedereingliederung ablehnen, muss sich dann aber trotzdem seinen gesetzlich auferlegten Pflichten gem. § 84 SGB IX stellen.
Der Hund als "persönliche Marotte" muss im Großraumbüro sicherlich nicht geduldet werden.
"Ihr Vorgesetzter hat auch schon durch die Blume zu ihr gesagt das Eingliederung nicht gewünscht ist und abgelehnt wird. Wenn dann vollzeit zu neuen Arbeitsbedingungen."
Hier stellt sich die Frage, ob die neuen Arbeitsbedingungen überhaupt OHNE Änderungskündigung durchgesetzt werden können. Wenn arbeitsvertraglich ein "Halbtags in Firma, Rest Home-Office" vereinbart war, kann der AG nicht einfach "Vollzeit in Firma" anordnen. Der Kollegin sollte man eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Anwalt anraten.
Erstellt am 19.08.2015 um 12:11 Uhr von Helfende
@Hoppel
Kein TV und auch keine BV zu dem Thema.
allgemein keine TV bei uns. ca 150 MA.. Eingliederungen eher selten bei uns drum keine wirkliche Regel dazu.
Danke für die Info. werde ich der Kollegin so weiter empfehlen mit § und Anwalt.
Gruß