Erstellt am 18.08.2006 um 21:55 Uhr von wölfchen
Du kannst die MA nicht zwingen, Deinen Rat, auch wenn er noch so gut gemeint ist, zu befolgen. Die unterschriebenen Aufhebungsverträge sind leider gültig, denn ich glaube nicht, dass die MA im rechtlichen Sinne genötigt wurden (das wäre dann nur der Fall, wenn der AG mit Pistole, Messer oder Knüppel gedroht hat).
Indigo, es ist manchmal schwer, aber man kann keinen gegen seinen Willen befürworten. Wir haben mal eine MAin zu einer Kündigungsschutzklage begleitet und die hat sich tatsächlich damals mit 3000,- DM (noch keine €) Abfindung zufrieden gegeben, obwohl der Richter ihr eingangs sagte, dass sie von ihm Recht bekommen wird, wenn der AG nichts besseres vorzubringen hätte als bisher. - Sie ist heute noch arbeitslos - und das für so eine läppische Abfindung. Und ich konnte nichts machen!!
Kopf hoch!
Erstellt am 19.08.2006 um 10:01 Uhr von Kölner
@wölfchen
Andersherum wäre dies ja auch schlimmer gewesen: Der BR rät der AN das "Blaue vom Himmel runter" und vor Gericht wird sie mit Schimpf und Schande bedacht.
Ich halte sehr viel von der Mündigkeit des AN, wenngleich überaus viele BR's sich als "Deisten" sehen, die allmächtige Entscheidungen bitte niemals angezweifelt haben möchten. Gerade wieder bei einem KBRV erlebt, welcher nun wirklich nur im Sinne eines gesetzlichen Gnadenaktes ein Existenzrecht haben (dürften).
Erstellt am 19.08.2006 um 22:42 Uhr von Lotte
Indigo,
bis zum 01.09. hättet ihr aber auf jeden Fall noch Zeit genug, eine BetrVers zu organisieren, die MA aufzuklären und vor allem Aufklärung von Seiten des GF auch gegenüber den MA zu verlangen.
Erstellt am 19.08.2006 um 22:45 Uhr von Indigo
Vieln Dank @wölfchen
Ich find es nur schade ,da willste richtig helfen und mußt zusehn, wie deine Kollegen und Freunde in ihr Unglück laufen
Erstellt am 20.08.2006 um 10:31 Uhr von Fayence
"Aufhebungsvertrag und neuer Arbeitsvertrag mit Probezeit wurden vorgelegt zur Unterschrift."
Indigo,
könntest Du bitte diesen Zusammenhang erklären?
Erstellt am 20.08.2006 um 18:36 Uhr von wölfchen
@ kölner,
ich wiederum halte nicht sehr viel von der Mündigkeit der AN, ganz einfach, weil denen die tage- oder wochenlangen Schulungen fehlen, die ich hatte. Und alles, was mir persönlich sonnenklar erscheint, bleibt den meisten MA/innen verborgen und läßt sich auch nicht im Rahmen eines oder zweier Gespräche oder bei einer BertVers in den Kopf bringen. Mündig erscheint mir jemand erst dann, wenn er/sie die Gesamtheit aller Umstände kennt und auch verarbeitet hat, so dass er/sie für sich die rechte Entscheidung treffen kann. Wenn die Mündigkeit der AN beschworen wird, werde ich immer ganz, ganz mißtrauisch, weil sie meist dann für dumm verkauft werden sollen.
@ Indigo
Die Kollegin im angeführten Beispiel bereut es noch heute (nach 8 Jahren), dass sie so schnell aufgegeben hat. Nun könnte ich mich ja ganz selbstzufrieden zurücklehnen, meine Pfeife anzünden und durch die Rauchwolken sinnieren, wie edel ich doch war und dass das alles selbstverschuldetes Elend der Kollegin ist. Aber mitnichten: immer wenn ich ihr begegne, habe ich so ein elendes grummeln im Bauch. Aber wie Du schon schreibst, da mußt Du zusehen... und mit den grummeln später irgendwie fertig werden!
Toi, Toi, Toi!
Erstellt am 20.08.2006 um 18:58 Uhr von Lotte
@wölfchen
und übernimmst Du dann die Verantwortung für das Schicksal der AN, wenn Du ihnen die Mündigkeit absprichst?
Ist das nich ein bißchen viel, was Du da auf Dich lädst und ein bißchen wenig, was Du den AN zutraust?
Erstellt am 20.08.2006 um 19:11 Uhr von Fayence
wölfchen,
wenn jedes Elternteil eine solche Haltung einnehmen würde, gäbe es keine Kinder, die in eine Eigenverantwortung hinein wachsen könnten.
Und Du gehst sogar soweit, Deine "Fürsorge" erwachsenen KollegInnen überstülpen zu wollen! Tut mir leid, aber in dieser Rolle sehe ich mich als Betriebsrätin nicht !
Erstellt am 20.08.2006 um 19:27 Uhr von Mona-Lisa
@wölfchen,
kennen die AN aus deinem Betrieb deine Einstellung?
Wohl kaum, denn da hättest du garantiert schon Prügel bezogen! :-)
Da bist du aber wirklich auf dem falschen Trip!
Erstellt am 20.08.2006 um 19:36 Uhr von wölfchen
Nu, Nu, fallt mal nicht gleich so über mich her!
Ich möchte, und kann niemandem was überstülpen, das ging ja wohl klar aus meiner ersten Aussage an Indigo hervor! Es sollte hier nur meiner Allergie gegen den Begriff der "mündigen" AN Ausdruck verliehen werden.
Zitat aus einer Talkshow im Fernsehen: "wenn ich Reformen höre, schaue ich gleich erst mal nach, ob meine Geldbörse noch da ist, denn dann weiß ich, es will mir wieder jemand an`s Geld" (hat sich bisher leider bewahrheitet). Und so ähnlich geht es mir, wenn die "mündigen" AN oder Bürger beschworen werden! Dann fange ich an zu grübeln, welche Schlechtigkeit wohl diese Beschwörung wieder vertuschen soll und dazu bin ich ja wohl als BR gewählt.
Es ging nur um den Begriff an sich, der bei mir Neuralgien auslöst, denn weder Lotte, noch Fayence traue ich das Aushecken von Schlechtigkeiten zuungunsten der AN zu. Und wenn: ich habe ja meine Kristallkugel! ;-))
Erstellt am 20.08.2006 um 19:43 Uhr von DocPille
Kann mir jemand sagen,wie mit einer Person aus diesem Forum in Kontakt kommen jkann,per Email,ohne das es jemand anderes mitbekommt.
Erstellt am 20.08.2006 um 19:55 Uhr von Fayence
wölfchen,
wir unterscheiden uns allerdings in einem wesentlichen Punkt.
Ich hätte nach 8 Jahren kein "elendes grummeln im Bauch", weil eine Kollegin auf (ev. meine) mögliche Hilfestellung/Unterstützung verzichtet hat!
"Mündig sein, bedeutig im rechtlichen Sinne uneingeschränkt geschäfts- und deliktfähig sein. Der mündige Mensch spricht »durch eigenen Mund« d.h. selbst- und nicht fremdbestimmt. Er ist in der Lage, Verantwortung zu übernehmen und sein Eigenwohl dem Gemeinwohl unterzuordnen."
Vielleicht denkst Du noch einmal über Deine diesbezügliche Einstellung nach! ;-))
Erstellt am 20.08.2006 um 20:02 Uhr von Fayence
DocPille,
sobald ein Teilnehmer ein Häkchen vor "Bei Rückfragen mir bitte eine E-Mail-Nachricht zuzusenden" gesetzt hat, erscheint in dem Beitrag "Nachricht an Verfasser".
Dieses Kästchen anklicken und das Häkchen vor "Diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern" entfernen.
Dann kannst Du fernab der Öffentlichkeit Nachrichten versenden, z.B. Deine Email Adresse.
Ansonsten sind Email Adressen hier nicht zentral an einer Stelle hinterlegt!
Erstellt am 20.08.2006 um 20:05 Uhr von DocPille
Erstellt am 20.08.2006 um 20:29 Uhr von Lotte
@wölfchen
aber auch Deine erste Aussage impliziert mir, dass Du ein wenig bedauerst, dass Du manche MA nicht doch zwingen kannst ;-)
Ich halte es da eher mit Kant und denke, dass Entscheidungsfreiheit ein wesentlicher, unentbehrlicher Bestandteil des menschlichen Lebens ist.
Ob er allerdings nach seiner Vernunft handelt, ist die freie Entscheidung jedes Menschen; er hat auch die Möglichkeit, „unvernünftig“zu handeln
Erstellt am 20.08.2006 um 20:39 Uhr von wölfchen
@ Fayence,
Das ist eben das interessante, dass wir Menschen so unterschiedlich sind und beim einen grummelts, beim anderen nicht und ohne eine Wertung oder Geringschätzung derjenigen, bei denen es nicht grummelt - es ist schön für Dich, wenn Du das wegstecken kannst! Dann läufst Du nicht Gefahr, eine Psychosomatik- Kur absolvieren zu müssen. Die haben sich 2000 vergeblich bemüht, mir das Bauchgefühl abzugewöhnen.
Und zu der Begriffsallergie: das ist leider eine Frage der erlebten Historie. Und die meine, eng gekoppelt an die allgemeine Misere der Region, ist eben nicht die schönste. Und dann ergeht es einem, wie beim Zahnarzt - das rationelle Denken und das Gefühlsmäßige sind zweierlei. :-)
Erstellt am 21.08.2006 um 13:27 Uhr von Indigo
Ich hab jetzt allen Mitarbeitern empfohlen ,sich sich mit einem Rechtsanwalt zusamenzusetzten ,denn es bestehen
gute Chancen dagegen vorzugehen.
Aufhebungsvertrag und neuer Arbeitsvertrag gleichzeitig ,ist eine Umgehung von 613a also wunderbar für einen Wiederspruch und Anfechtung.
@Fayence kein Zusamenhang genauso wie ich es geschrieben habe beides gleichzeitig .
Aufhebungsvertrag vom bisherigen Unternehmer und neuer Arbeitsvertrag vom neuen.
Erstellt am 21.08.2006 um 13:32 Uhr von Fayence
Indigo,
habe ich genau so vermutet! Deine KollegInnen tun gut daran, sich durch einen RA beraten / unterstützen zu lassen (§ 613a Abs.4 BGB)!