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Fremdfirma soll Arbeitsplatz einnehmen / MA sollen Aufhebungsvertrag bekommen

T
Theresia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und einen schönen guten Abend an alle,

ich benötige mal wieder euren kompetenten Rat.

Ein großer Discounter hat Mitarbeiter welche unterschiedliche Verträge haben. ZB. - Mitarbeiter VERKAUF/ KASSE = Marktmitarbeiter / Regale füllen - Mitarbeiter KASSE / VERKAUF= Kassenmitarbeiter/ Kassenbüro - Mitarbeiter Reinigung = Reinigungskräfte

Jetzt will der AG die MA Reinigung mittels Aufhebungsvertrag " entsorgen " und diesen Arbeitsplatz ( der nicht wegrationalisiert/ oder ausgelagert wird ), mittels externer Reinigungsfirma besetzten.

Der Discounter bietet den MA an, sich bei der externen Fa. zu bewerben. ( Wo sie weniger Geld bekommen und kein Weihnachtsgeld, wie bisher. )

Oder: Sie gehen und bekommen eine bezahlte Freistellung von 3 .. / 4 ...- Monaten.

Die MA möchten jedoch nicht die Fa. verlassen. Sie sind um die 50 Jahre.

Der Discounter will sie aber nicht in andere, der og. Abteilungen, übernehmen und beruft sich darauf das sie weder ein Vertrag für Kassenmitarbeiter / Marktmitarbeiter haben.

Ich persönlich bin der Meinung der AG muss den MA einen Arbeitsplatz anbieten da die bisher und noch jetzt ausgeübte Reinigungsarbeit / der Arbeitsplatz nicht entfällt sondern von einer Fremdfirma besetzt werden soll.

Sagt mir bitte wenn ich falsch liege.

LG Theresia

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Community-Antworten (5)

D
DummerHund

07.03.2016 um 20:18 Uhr

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/5547_vorsicht-beim-outsourcing-ist-ihr-betriebsrat-zu-beteiligen-/

Mal lesen.

Wenn denoch irgendwann mal Aufhebungsverträge unterschrieben werden solten, dann immer darauf achten das drin steht das es betriebsbedingte Gründe sind. Ansonsten könnte bei den Personen dasArbeitsamt sgen das sie ja mit der Aufhebung uneingeschränkt einverstanden waren und es droht eine Sperre.

G
gironimo

08.03.2016 um 10:21 Uhr

Den Mitarbeitern ist zu raten, keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben (zumindest erst nach rechtlicher Beratung und ausgiebigen Verhandlungen).

Will der AG dann doch kündigen, müsst Ihr im Widerspruch natürlich aufzeigen können, wie aus Eurer Sicht eine Weiterbeschäftigung möglich ist (§ 102BetrVG, Widerspruchsgründe)

P
Pickel

08.03.2016 um 12:39 Uhr

Das Schließen einer ganzen Abteilung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wenn dadurch betriebsweit weniger Arbeitsplätze notwendig werden, rechtfertigt dies selbstverständlich auch betriebsbedingte Kündigungen. Du liegst ergo komplett falsch mit deiner Annahme.

J
Jakarta

08.03.2016 um 21:29 Uhr

Zu beachten wäre hier auch,

dass der Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigten auf der Grundlage von Werkverträgen nicht dem MBR unterliegt. Es besteht lediglich ein Informationsanspruch.

Möchte man hier mitbestimmen, so kann dieses nur auf dem Verhandlungsweg erreicht werden. Wohl dem, der hier dann an anderer Stelle etwas Druck aufbauen kann.

Zur Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag: BAG Urteil v. 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

T
Theresia

09.03.2016 um 17:41 Uhr

Vielen lieben Dank für eure Hilfe. LG Theresia

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