Erstellt am 11.08.2005 um 09:09 Uhr von viktor
Es ist üblich. Aus meiner Sicht ergibt sich rechtlich keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, da sich dessen Arbeitsvertrag aus dem BGB heraus definiert. Man darf aber den moralischen Druck nicht übersehen. Natürlich wird vom Arbeitgeber in vielen Fällen die Unterschrift als bindend ausgelegt und der Streit ist vorprogrammiert.
Darum sollte entweder eine eindeutige Betriebsvereinbarung bestehen oder der Arbeitnehmer kann seine Unterschrift mit dem Zusatz zur Kenntniss genommen ergänzen.