Erstellt am 04.10.2007 um 15:25 Uhr von Kölner
@sandmann
Dann würde ich in diesem Gespräch den AG als BR darauf hinweisen, dass es § 84 SGB IX gibt. Auch gibt es dann eine Kommission und so weiter und so weiter...
Erstellt am 04.10.2007 um 16:22 Uhr von betriebsratten
Und an eine BV über Betriebliches Eingliederungsmanagement nachdenken.
Erstellt am 05.10.2007 um 12:12 Uhr von Shravan
Hallo,
der Betriebsrat hat kein generelles Recht, an Gesprächen mit Mitarbeiter dabei zu sein, Rechte hat er bei:
§81 Abs.4, § 82 Abs.2, § 84 Abs.1 BetrVG. Ich würde hier erst einmal nachfragen, um was es ganeu geht.
Erstellt am 05.10.2007 um 16:49 Uhr von Kölner
@Shravan
Kannst Du noch mal nachlesen, was Du meinst und was betriebsratten, sandmann und ich meinen?
Erstellt am 12.10.2007 um 19:26 Uhr von Spartakus
1. Vermutungen helfen niemanden.
2. Habt ihr eine B V zum IX Sozialgestzbuch ? (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
3. Wenn der Kollege Dich bittet -- ist das für den AG bindend nicht für Dich -- aber ich empfehle
Zuhören Neutral bleiben bei dem Gespräch
Vor dem Gespräch den Kollegen anweisen nicht über seine persönlichen Verhältnisse
und Gesundheitszustand reden.
Danach eine Beratung im BR Büro durchführen ( gegF. die Gewerkschaft um Rat fragen Rechtssekretär oder ähnliches )
Erstellt am 13.10.2007 um 11:16 Uhr von wölfchen
Hallo sandmann,
wenn ich von einem MA gebeten werde, an so nem Gespräch teilzunehmen, bei dem der Gesprächsgegenstand unbekannt ist, gehe ich mit einem großen gewichtigen Notizbuch, in dem ich alle Gespräche aufnotiere hin. Das signalisiert den Gesprächsführenden, das da jemand sitzt und sehr genau aufpasst und dieses auch dokumentiert. Schon allein diese Tatsache diszipliniert die Arbeitgeberseite ungemein, denn ohne BR und Notizbuch versuchen sie meist, verbalen Druck auszuüben.
Dann beschränke ich mich im Gespräch vorerst auf eine Rolle als Zuhörer und Protokollant, es sei denn, dass Dinge zur Sprache kommen, zu denen ich eine fundierte Meinung kundtun kann. Ich verweise dann jedoch stets darauf, dass diese Meinungsäußerung meine persönliche und nicht die des BR ist, denn diese kann ich erst nach Beratung mitteilen.
Sollten sich aus dem Gespräch relevante Erörterungspunkte für den BR ergeben, weise ich darauf hin, dass ich das Gespräch als Information betrachte und den Gegenstand zur Beratung auf die Tagesordnung der nächsten BR- Sitzung setzen werde.
Es hilft den MA oft schon, dass jemand zugegen ist, der auf seiner Seite steht . . .