Erstellt am 28.06.2018 um 07:31 Uhr von kratzbürste
Der Arbeitnehmer bestimmt, welches BR-Mitglied seines Vertrauens an der Sitzung teilnimmt. Die Sekretärin würde ich zurückweisen. Sie hat nicht zu wissen, wie sich dein Gehalt zusammen setzt. Da sollte auch der BR offene Worte finden.
Erstellt am 28.06.2018 um 09:46 Uhr von Pickel
Kratzbürstes Beitrag ist Humbug.
Das Recht des AN, ein BR-Mitglied seiner Wahl hinzuzuziehen bedeutet nicht im geringsten einen Ausschluss aller weiteren Beteiligten.
Sofern die Sekretärin die "rechte Hand" des AG ist, kann sie ihn im Gespräch auch unterstützen.
Erstellt am 28.06.2018 um 09:57 Uhr von celestro
"Sofern die Sekretärin die "rechte Hand" des AG ist, kann sie ihn im Gespräch auch unterstützen."
Und wenn Sie es nicht ist, dann nicht ? Klingt wie völliger Nonsens für mich.