BR-Arbeit als Ziel in die Zielvereinbarung?
Ich muss meine Frage wohl genauer spezifizieren: da ich sehr viel Zeit mit BR-Tätigkeit verbringe aber auch sonst sehr viel zu tun habe, fällt es mir schwer, die Zeit so zu timen, das ich alles schaffe. Ich kann nichts an Arbeit abgeben... ich weiß: BR-Arbeit geht vor und der Vorgesetzte muss dann eben sehen, ob er nicht noch jemanden einstellen muß, aber... Naja, nun habe ich gehört, dass aus genau solchen Gründen die Arbeit/Tätigkeit des BR in die Zielvereinbarungen geschrieben werden soll - damit man nicht unter geht, damit der Vorgesetzte klar erkennen kann, dass man eben auch noch diese mehr als wichtige Arbeit zu erledigen hat.
Schön und gut - aber wenn dem so sein sollte, wie kann ich dem Vorgesetzten das klar machen, wenn er sagt:" Ja und wie soll ich dein Ziel dann überpfrüfen?".
Vllt. ist meine Frage jetzt ein wenig klarer und vllt. hat jemand schon Erfahrung mit dem Thema?
Nochmals Danke!!
Hallo,
ich bin Betriebsratmitglied und habe gehört, dass man die Arbeitszeit (ca.Angabe) in die Zielvereinbarung eintragen lassen soll, damit die Zeit entsprechend einberechnet werden kann (ungefähr).
Ist das üblich? Und wenn ja, wie kann der Vorgesetzte das Ziel überprüfen?
Danke und viele Grüße Jade
Community-Antworten (3)
18.11.2010 um 20:57 Uhr
Hier müsstest Du Dich schon mal genauer Ausdrücken, es sei denn andere hier verstehen worauf Du hinaus willst.
18.11.2010 um 21:31 Uhr
Gesetzte Ziele sollten in der "normalen" Arbeitszeit auch zu schaffen sein. Darum sollte man schon berücksichtigen wieviel Arbeitszeit so ein gesetztes Ziel in Anspruch nimmt.
18.11.2010 um 23:09 Uhr
MsJade Ein Betriebsratsmitglied sollte nicht aufgrund von Hörendsagen eine Zielvereinbarung aufbauen. Besser ist, der BR eignet sich auf Seminaren entsprechendes Fachwissen an.
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