Erstellt am 04.08.2005 um 17:16 Uhr von BMW
Hallo
Es dürfte nicht so ganz richtig sein die Aussage ,ersten darf ein MA nicht ohne genehmigung in den Urlaub gehen man muß einen Urlaubsschein schon von beiden Seiten unterschreiben das heißt dann mußt du ja in den Betrieb.Wenn man sich aber AG verlassen könnte
kann dies auch telefonisch geregelt werden.(also gut dünken)
Erstellt am 04.08.2005 um 18:38 Uhr von Biggi
Hallo BMW
mein Urlaub ist genehmigt und unterschrieben.
Da es sich um den Jahresurlaub handelt wird der selbstverständlich nicht erst einen Tag vorher eingereicht und genehmigt sondern im Vorraus geplant und genehmigt.Sonst könnte es ja passieren, dass ich Urlaub buche und mein AG sagt ätsch ich genehmige ihn dir aber nicht du musst zur Arbeit kommen.
Also meine Frage steht noch, wie verhält es sich wenn man bis zum Samstag krank geschrieben ist und am Montag seinen Jahresurlaub antreten will.
Gruß Biggy
Erstellt am 04.08.2005 um 19:51 Uhr von BMW
Nochmals Hallo
Soweit habe ich das verstanden!
Bei uns ist es nicht üblich das ein Urlaubsschein vorab unterzeichnet wird erst bei antritt.Ich würde in deinem Fall Rücksprache nehmen,du wirst bestimmt gute Argumente vorbringen können du wirst ja sicherlich gebucht haben das du krank wurdest (höhere Gewalt).
Erstellt am 05.08.2005 um 07:04 Uhr von ulli
Hallo Biggy,
Du musst nicht zwischen Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsantritt arbeiten. Du musst aber Deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass Du nicht weiter arbeitsunfähig bist und Deinen Urlaub antrittst.
Erstellt am 05.08.2005 um 10:29 Uhr von Biggi
Hallo Ulli
Danke für deine Antwort, das wollte ich wissen.
Also nur informieren, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet ist und der Urlaub angetreten wird.Stimmt könnte ja sein, dass die Erkrankung weiter besteht und der Urlaub dann nicht angetreten wird.
Gruß Biggy