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Arbeitszeitgesetz 18 Tage nacheinander gearbeitet?

UB
unwissender BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum! Wer kennt sich mit dem Arbeitszeitgesetz aus, ich stehe etwas auf dem Schlauch! Folgender Fall: Eine Kollegin (ambulante Pflege) arbeitet vom Mo. 19.03.2007 bis Do. 05.04.2007 = insgesamt 18 Tage nacheinander. Der Arbeitsvertrag sieht eine 6-Tage-Woche vor. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird nicht überschritten. Aber geht das wirklich, 18 Tage durcharbeiten?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

07.05.2007 um 10:40 Uhr

@unwissender BR Wurde denn auch an einem Sonntag gearbeitet?

UB
unwissender BR

07.05.2007 um 11:09 Uhr

Hallo Kölner! Ja, Sonntags wurde auch gearbeitet (25.03. und 01.04). Sie hat durchgehend vom 19.03.2007 bis 05.04.2007 gearbeitet. Ab Karfreitag 06.04. bis Di 10.04. hat sie nicht gearbeitet und am Mittwoch, 11.4.2007 ihren Dienst wieder aufgenommen.

K
kowa

08.05.2007 um 15:01 Uhr

Ich fürchte ja. So., der 25.3. muss innerhalb von 14 Tagen nachgeholt werden, dasselbe gilt wieder neu für So., den 01.04. In deinem Fall wären sogar 19 Tage rechtens. Sa. der 07.04 wäre dann frei für So., 25. 03. Gruselig aber rechtens; 15 Sonntage im Jahr müssen aber arbeitsfrei bleiben!

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