Hallo zusammen,

Eine Frage wir haben 30 Tage Tarifvertraglichen Urlaubsanspruch.
Jetzt ist jemand Langzeitkrank und macht eine Widereingliederung bis zum 15.07.22.
Jetzt hatt er noch alten Urlaub von 15 Tagen.
Jetzt wurde ihm mitgeteilt das er laut TV nicht bis zum 31.05.22 den Urlaub genommen hat ,dieser verfällt.
Jetzt habe ich gehört das es ein BGH Urteil gibt das dem nicht so ist ?Weiß einer das Aktenzeichen?

Gruß Torsten