Erstellt am 29.06.2022 um 09:29 Uhr von moreno
Das BAG hat 2012 entschieden, dass der Urlaubsanspruch im Fall einer längeren Erkrankung bis zu 15 Monate nach Ablauf des eigentlichen Urlaubsjahres noch geltend gemacht werden kann. Ein Urlaubsanspruch bei langer Krankheit verfällt demnach also erst am 31. März des übernächsten Jahres (AZ 9 AZR 353/10). Quelle Advokat
Erstellt am 29.06.2022 um 09:39 Uhr von Relfe
es gibt zwar das BAG-Urteil, aber da hier von einem im TV geregelten Urlaubsanspruch gesprochen wird, stellt sich die Frage, ob das durch den TV evt. anderweitig geregelt wurde.
Ich würde mich da an die Gewerkschaft wenden, die sollten Dir das benatworten können.
Erstellt am 29.06.2022 um 09:54 Uhr von moreno
Ja Reife aber doch nur wenn es eine Differenzierung zwischen Mindesturlaub und gesetzlichen Urlaub gibt!
Erstellt am 29.06.2022 um 10:44 Uhr von Relfe
@Moreno
ich weiß nicht was in dem TV steht, ich weiß aber dass die "Aussagen" der allermeisten TE im nachhin noch "konkretisiert" werden.
Die Aussage 30 Tage Urlaub laut TV, heißt ja nicht, das im TV nicht differenziert wird.
von daher meine Anmerkung: das kann im TV auch anders geregelt sein.
Erstellt am 29.06.2022 um 10:49 Uhr von celestro
"stellt sich die Frage, ob das durch den TV evt. anderweitig geregelt wurde."
Ich habe so meine Zweifel, das ein TV etwas zum BAG Urteil gegensätzliches regeln dürfte.
Erstellt am 29.06.2022 um 10:52 Uhr von moreno
Celestro eine andere Regelung mit dem über gesetzlichen Urlaub im Tarif gibt es öfters.
Erstellt am 29.06.2022 um 11:02 Uhr von Enigmathika
Ja, aber nichts was sich zum Nachteil des Arbeitnehmers über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzt.
Erstellt am 29.06.2022 um 22:54 Uhr von ganther
aber es gibt eben TV die unterscheiden zwischen gesetzlichen Urlaub (dafür gilt dann BAG Rechtsprechung) und dem weiteren tariflichen Urlaub (dafür dann eigene Regelungen nach TV). So ist es bei uns und daher würde ich auch erst einmal in den TV schauen....