Urlaub nach Krankheit
Hallo zusammen,
Eine Frage wir haben 30 Tage Tarifvertraglichen Urlaubsanspruch. Jetzt ist jemand Langzeitkrank und macht eine Widereingliederung bis zum 15.07.22. Jetzt hatt er noch alten Urlaub von 15 Tagen. Jetzt wurde ihm mitgeteilt das er laut TV nicht bis zum 31.05.22 den Urlaub genommen hat ,dieser verfällt. Jetzt habe ich gehört das es ein BGH Urteil gibt das dem nicht so ist ?Weiß einer das Aktenzeichen?
Gruß Torsten
Community-Antworten (8)
29.06.2022 um 11:29 Uhr
Das BAG hat 2012 entschieden, dass der Urlaubsanspruch im Fall einer längeren Erkrankung bis zu 15 Monate nach Ablauf des eigentlichen Urlaubsjahres noch geltend gemacht werden kann. Ein Urlaubsanspruch bei langer Krankheit verfällt demnach also erst am 31. März des übernächsten Jahres (AZ 9 AZR 353/10). Quelle Advokat
29.06.2022 um 11:39 Uhr
es gibt zwar das BAG-Urteil, aber da hier von einem im TV geregelten Urlaubsanspruch gesprochen wird, stellt sich die Frage, ob das durch den TV evt. anderweitig geregelt wurde. Ich würde mich da an die Gewerkschaft wenden, die sollten Dir das benatworten können.
29.06.2022 um 11:54 Uhr
Ja Reife aber doch nur wenn es eine Differenzierung zwischen Mindesturlaub und gesetzlichen Urlaub gibt!
29.06.2022 um 12:44 Uhr
@Moreno
ich weiß nicht was in dem TV steht, ich weiß aber dass die "Aussagen" der allermeisten TE im nachhin noch "konkretisiert" werden. Die Aussage 30 Tage Urlaub laut TV, heißt ja nicht, das im TV nicht differenziert wird.
von daher meine Anmerkung: das kann im TV auch anders geregelt sein.
29.06.2022 um 12:49 Uhr
"stellt sich die Frage, ob das durch den TV evt. anderweitig geregelt wurde."
Ich habe so meine Zweifel, das ein TV etwas zum BAG Urteil gegensätzliches regeln dürfte.
29.06.2022 um 12:52 Uhr
Celestro eine andere Regelung mit dem über gesetzlichen Urlaub im Tarif gibt es öfters.
29.06.2022 um 13:02 Uhr
Ja, aber nichts was sich zum Nachteil des Arbeitnehmers über höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzt.
30.06.2022 um 00:54 Uhr
aber es gibt eben TV die unterscheiden zwischen gesetzlichen Urlaub (dafür gilt dann BAG Rechtsprechung) und dem weiteren tariflichen Urlaub (dafür dann eigene Regelungen nach TV). So ist es bei uns und daher würde ich auch erst einmal in den TV schauen....
Verwandte Themen
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
hallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub nach dem Nachtdienst
Hallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20
Probleme bei Urlaubsplanung - Besteht bei Jahres-Urlaubsplanung ein MBR?
Hallo liebe BR-Kollegen! Ich habe folgendes Problem zu klären: Aber erstmal zu den Randbedingungen: AN 1 hat drei (Klein-)Kinder (5/2/1Monat), eins davon im KiGa, verheiratet, Frau im Erziehung
Urlaub verfällt er wenn nicht unmittelbar nach Widereingliederung genommen wird
Alter Urlaub muss der gleich / unmittelbar nach Wiedereingliederung genommen werden? Also...ich hatte bis 07.04.15 Wiedereingliederung...nach einer schweren Rücken OP...ich war insgesamt 6 Monate