Lohn- und Gehaltslisten - Einsicht für den BR?
Darf der Betriebsrat Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten durchführen?
Community-Antworten (1)
01.10.2007 um 17:17 Uhr
§80 BetrVG, siehe auch im Fitting RN 70...
" billigt dem BR das Recht zu die Bruttolöhne und -gehälter einzusehen..."
Liebe Grüße vom Bücherwurm
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