Erstellt am 20.07.2005 um 14:29 Uhr von nidis
Auf jeden Fall zu allen Grundlagenseminaren sprich Arbeitsrecht Teil 1+2, BetrVG Teil 1+2 und zu jedem Seminar das für die BR Arbeit erforderlich ist. Der BR muß als Gremium entscheiden welche Senminare ihr für die Arbeit benötigt und dies per Beschluß dem AG mitteilen. So pauschal ist das eigentlich gar nicht zu sagen denn es kommt immer auf die Umstände im Unternehmen an. Gibt es bei euch z.B. mobbingfälle könnt ihr ein dafür geeignetes Seminar besuchen. Wie gesagt es kommt immer auf die Arbeit an die auf euch zukommt.
Erstellt am 20.07.2005 um 17:25 Uhr von Thomas
Hallo ml,
nach der eindeutigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und des BAG gibt es keine zeitliche Begrenzung bei der Fortbildung des Betriebsrats. Voraussetzung ist aber, das der Seminarbesuch erforderlich ist, damit der Betriebsrat seine Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte fachgerecht ausüben kann, der BR also zu einem bestimmten Thema noch keine Kenntnisse hat.
Wichtig!
Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.
Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
Jedes einzelne BR-Mitglied hat den Anspruch auf Grundlagenschulungen zum BterVG und zum Arbeitsrecht.
Gute Seminare dazu findest du unter www.waf-seminar.de
Sollte der Arbeitgeber dabei einmal Probleme machen, hilft dir die W.A.F. unter 08157/4000 weiter.
Gruß Thomas