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Nicht BR Mitglieder

K
Kalinka90
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, dürfen auch Personen die nicht im BR sind an Seminaren der WAF teilnehmen?

467011

Community-Antworten (11)

M
Moreno

22.03.2023 um 14:20 Uhr

Fällt mir jetzt kein Grund ein warum nicht, wenn sie ihren Urlaub so verbringen möchten ;-)

K
Kalinka90

22.03.2023 um 14:23 Uhr

Also darf auch ein AG sagen das er möchte das ein MA in einem bestimmten Thema geschult wird mit dem BR zusammen damit alle den gleichen Stand haben sagen das er diese Schulung bezahlt?

M
Moreno

22.03.2023 um 14:31 Uhr

Wenn es der Seminaranbieter zulässt warum nicht? Würde mir öfters wünschen wenn bestimmte Personen geschult wären.

R
rtjum

22.03.2023 um 16:27 Uhr

"Würde mir öfters wünschen wenn bestimmte Personen geschult wären." oh wie wahr

M
Muschelschubser

22.03.2023 um 16:55 Uhr

Ich finde den Gedanken sogar gut, zumal w.a.f. ja auch nicht unbedingt als AG-freundlicher Seminaranbieter bekannt ist. ;-)

Der Veranstalter freut sich grundsätzlich über gut gebuchte Seminare, das wird hoffentlich kein Problem darstellen.

Intern würde ich lediglich auf ein paar Dinge aufpassen:

  • wer zahlt die Zeche?
  • findet für das Seminar eine Freistellung statt?
  • möchte der AG eine sonstige Vereinbarung unterschrieben haben?

Wenn das der Antritt des AG ist - immer her mit den Seminaren, würde ich sagen. :-)

N
netteannette

22.03.2023 um 17:18 Uhr

Es gibt ja durchaus Seminarthemen, für die man kein BR sein muss wie z.B. Schreibkraft im BR-Büro, Mitglied im WA etc. Also why not? Ansonsten bin ich bei Muschelschubser.

X
XYZ68

23.03.2023 um 08:18 Uhr

Ein Dozent eines anderen Seminaranbieters hatte wohl wirklich mal neben einen neu gewählten BR auch eine verantwortliche Person von AG-Seite bei einer Grundlagenschulung dabei: es gab wohl einige Szenen a la Louis de Funès

Da bestimmt der Betriebsrat mit! Nein! Doch! Ooohhhh!

NB
nicht brauchen

23.03.2023 um 09:46 Uhr

Zu erwähnen wäre auch, dass Ersatzmitblieder die oft oder sehr oft zum Einsatz kommen auch geschult werden können und teilweise sogar müssen.

M
Muschelschubser

23.03.2023 um 09:49 Uhr

@nicht brauchen

Korrekt. Oftmals sind die Grundlagenschulungen für BRM deutlich günstiger als Schulungen für EBRM. Das war für uns zum Beispiel ein gutes Argument, die Seminare zu beschließen und Bedenken des AG zu beseitigen.

C
celestro

23.03.2023 um 11:03 Uhr

"Oftmals sind die Grundlagenschulungen für BRM deutlich günstiger als Schulungen für EBRM."

Woher soll der Anbieter wissen, ob es sich um BRM oder eBRM handelt?

M
Muschelschubser

23.03.2023 um 11:09 Uhr

"Woher soll der Anbieter wissen, ob es sich um BRM oder eBRM handelt?"

Es geht mir um das Seminarangebot, nicht um die Differenzierung der Teilnehmer.

Wir wollten letztes Jahr z.B. das 1. EBRM zu einem Lehrgang schicken. Der gleiche Anbieter hat Wochenseminare für EBRM angeboten, die rd. 300 EUR teurer waren als die Grundlagenseminare für BRM.

Wir haben uns dann aufgrund der häufigen Teilnahme an den Sitzungen dafür entschieden, dass das EBRM mit Betriebsverfassungsrecht I startet.

Auf Nachfrage der GL nach der Notwendigkeit haben wir ihm die Kosten gegenübergestellt, da war dann alles OK.

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