Erstellt am 22.03.2023 um 13:20 Uhr von moreno
Fällt mir jetzt kein Grund ein warum nicht, wenn sie ihren Urlaub so verbringen möchten ;-)
Erstellt am 22.03.2023 um 13:23 Uhr von kalinka90
Also darf auch ein AG sagen das er möchte das ein MA in einem bestimmten Thema geschult wird mit dem BR zusammen damit alle den gleichen Stand haben sagen das er diese Schulung bezahlt?
Erstellt am 22.03.2023 um 13:31 Uhr von moreno
Wenn es der Seminaranbieter zulässt warum nicht?
Würde mir öfters wünschen wenn bestimmte Personen geschult wären.
Erstellt am 22.03.2023 um 15:27 Uhr von rtjum
"Würde mir öfters wünschen wenn bestimmte Personen geschult wären."
oh wie wahr
Erstellt am 22.03.2023 um 15:55 Uhr von Muschelschubser
Ich finde den Gedanken sogar gut, zumal w.a.f. ja auch nicht unbedingt als AG-freundlicher Seminaranbieter bekannt ist. ;-)
Der Veranstalter freut sich grundsätzlich über gut gebuchte Seminare, das wird hoffentlich kein Problem darstellen.
Intern würde ich lediglich auf ein paar Dinge aufpassen:
- wer zahlt die Zeche?
- findet für das Seminar eine Freistellung statt?
- möchte der AG eine sonstige Vereinbarung unterschrieben haben?
Wenn das der Antritt des AG ist - immer her mit den Seminaren, würde ich sagen. :-)
Erstellt am 22.03.2023 um 16:18 Uhr von netteannette
Es gibt ja durchaus Seminarthemen, für die man kein BR sein muss wie z.B. Schreibkraft im BR-Büro, Mitglied im WA etc.
Also why not? Ansonsten bin ich bei Muschelschubser.
Erstellt am 23.03.2023 um 07:18 Uhr von xyz68
Ein Dozent eines anderen Seminaranbieters hatte wohl wirklich mal neben einen neu gewählten BR auch eine verantwortliche Person von AG-Seite bei einer Grundlagenschulung dabei: es gab wohl einige Szenen a la Louis de Funès
Da bestimmt der Betriebsrat mit!
Nein!
Doch!
Ooohhhh!
Erstellt am 23.03.2023 um 08:46 Uhr von nicht brauchen
Zu erwähnen wäre auch, dass Ersatzmitblieder die oft oder sehr oft zum Einsatz kommen auch geschult werden können und teilweise sogar müssen.
Erstellt am 23.03.2023 um 08:49 Uhr von Muschelschubser
@nicht brauchen
Korrekt. Oftmals sind die Grundlagenschulungen für BRM deutlich günstiger als Schulungen für EBRM. Das war für uns zum Beispiel ein gutes Argument, die Seminare zu beschließen und Bedenken des AG zu beseitigen.
Erstellt am 23.03.2023 um 10:03 Uhr von celestro
"Oftmals sind die Grundlagenschulungen für BRM deutlich günstiger als Schulungen für EBRM."
Woher soll der Anbieter wissen, ob es sich um BRM oder eBRM handelt?
Erstellt am 23.03.2023 um 10:09 Uhr von Muschelschubser
"Woher soll der Anbieter wissen, ob es sich um BRM oder eBRM handelt?"
Es geht mir um das Seminarangebot, nicht um die Differenzierung der Teilnehmer.
Wir wollten letztes Jahr z.B. das 1. EBRM zu einem Lehrgang schicken.
Der gleiche Anbieter hat Wochenseminare für EBRM angeboten, die rd. 300 EUR teurer waren als die Grundlagenseminare für BRM.
Wir haben uns dann aufgrund der häufigen Teilnahme an den Sitzungen dafür entschieden, dass das EBRM mit Betriebsverfassungsrecht I startet.
Auf Nachfrage der GL nach der Notwendigkeit haben wir ihm die Kosten gegenübergestellt, da war dann alles OK.