Erstellt am 11.05.2006 um 23:13 Uhr von häggi
Hallo Mia,
wenn du im BR bist gilt § 37.6 BetrVg für erforderliche Seminare. Schule ist Arbeitszeit und deine KollegInnen fehlen ja auch wenn sie auf Seminar fahren. Solltest du JAV sein, gilt der § 65 BetrVG (der verweist auch auf §37.6) Ich hoffe das einige Forumteilnehmer das bestätigen können (oder Nicht?)
Gruß an alle Häggi
Erstellt am 12.05.2006 um 07:37 Uhr von Fayence
Mia,
da bin ich im Gegensatz zu häggi etwas leidenschaftsloser.
Wenn das Thema der geplanten Schulung auch in den Ferien angeboten wird, würde ich auch als BR darauf achten, dass diese Möglichkeit genutzt wird. Vor allem, wenn Du Blockunterricht haben solltest!!
Unbahängig davon, gilt der §37 Abs.6 natürlich auch für Dich!Eine "Pauschalfreigabe" erhältst Du von mir aber nicht!