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Freistellung von Berufsschule für BR-Mitglied (Azubi) wegen Seminar?

M
Mia
Jan 2018 bearbeitet

Ist es gesetzlich geregelt, ob ich freigestellt werde von der Schule, für Seminare, wenn ich Azubi bin und im Betriebsrat bin. Dass es auch Seminare in den Ferien gibt, weiß ich schon. Meine Frage lautet, ob ich in der Schule zwecks Seminar fehlen darf??

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Community-Antworten (2)

H
häggi

12.05.2006 um 01:13 Uhr

Hallo Mia, wenn du im BR bist gilt § 37.6 BetrVg für erforderliche Seminare. Schule ist Arbeitszeit und deine KollegInnen fehlen ja auch wenn sie auf Seminar fahren. Solltest du JAV sein, gilt der § 65 BetrVG (der verweist auch auf §37.6) Ich hoffe das einige Forumteilnehmer das bestätigen können (oder Nicht?) Gruß an alle Häggi

F
Fayence

12.05.2006 um 09:37 Uhr

Mia, da bin ich im Gegensatz zu häggi etwas leidenschaftsloser.

Wenn das Thema der geplanten Schulung auch in den Ferien angeboten wird, würde ich auch als BR darauf achten, dass diese Möglichkeit genutzt wird. Vor allem, wenn Du Blockunterricht haben solltest!! Unbahängig davon, gilt der §37 Abs.6 natürlich auch für Dich!Eine "Pauschalfreigabe" erhältst Du von mir aber nicht!

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