Erstellt am 13.11.2011 um 11:20 Uhr von peanuts
"Bin für eine Abteilung zuständig laut Geschäftsordnung."
Auch eine GO kann nicht das Recht eines jeden einzelnen AN aushebeln, das BRM seines Vertrauens zu Rate zu ziehen ...
"Meine Frage, wie oft im Monat kann ich BR Arbeit anmelden. "
Ein Grundlagenseminar scheint ja noch nicht besucht worden zu sein.
§37 Abs. 2 BetrVG: Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Eine ZEITLICHE Beschränkung ist dem Gesetzestext nicht zu entnehmen. Der Blick in eine Kommentierung zum §37 Abs. 2 BetrVG ist anzuraten.
"Unser Vorsitzender möchte mir meine Arbeitszeit vorschreiben. Darf er das ? "
Nein. Ein BRV ist NICHT CHEF eines BR-Gremiums.